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Schöffen in Celle gesucht - Bewerbungen sofort möglich



CELLE. In diesem Jahr werden die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Celle teilt dazu mit:


Durch das Schöffenamt werden Bürger aktiv in die Rechtsprechung eingebunden und tragen somit zur Transparenz des Rechtsstaats und zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz bei. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in vielfältigen Gerichtsverhandlungen mit gleichem Stimmrecht über die Schuldfrage und das Strafmaß. Indem sie ihre Lebenserfahrung, ihren gesunden Menschenverstand und ihren Gerechtigkeitssinn in die gerichtlichen Entscheidungen einbringen, ergänzen sie die juristische Perspektive der Berufsrichterinnen und -richter um eine lebensnahe Betrachtungsweise und füllen somit den Urteilsspruch „im Namen des Volkes“ mit Leben.


Rund 100 Bürgerinnen und Bürger können mitmachen


Etwa 60 Bürgerinnen und Bürger aus Celle werden aktuell für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt gesucht, circa 40 weitere als Schöffinnen und Schöffen im Bereich des Jugendstrafrechts. Der Rat der Stadt Celle, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Celle, stellen hierzu bis zum 01. Juni 2023 die entsprechenden Vorschlagslisten auf und schlagen dem Amtsgericht mindestens doppelt so viele Personen vor, wie für den Einsatz am Amts- und Landgericht ab dem kommenden Jahr benötigt werden. In der zweiten Jahreshälfte wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.


Juristische Vorkenntnisse nicht erforderlich


Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Unerlässlich für die Ausübung des Schöffenamts sind hingegen Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit,Kommunikations- und Urteilsfähigkeit sowie das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung. Denn Schöffinnen und Schöffen verantworten jedes Urteil gleichberechtigt mit – für eine Verurteilung oder ein Strafmaß ist stets eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich, sodass gegen die Stimmen beider Schöffen niemand verurteilt werden kann. Schöffinnen und Schöffen im Jugendstrafrecht sollten darüber hinaus über besondere Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung verfügen, die sowohl durch Ausbildung oder Beruf als auch durch eigene Erziehungserfahrung erworben sein können.


Infos zur Bewerbung


Alle, die sich den Herausforderungen des Schöffenamts gewachsen fühlen und sich im Rahmen einer abwechslungsreichen ehrenamtlichen Tätigkeit aktiv für Demokratie und Gerechtigkeit einsetzen möchten, können bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Celle bewerben. Bewerbungsformulare sowie weitere Informationen zum Schöffenamt in Celle sind unterhttps://www.celle.de/schoeffenwahl zu finden.


Folgende Voraussetzungen müssen Schöffen unter anderem erfüllen:


- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

- Bei Amtsantritt am 01. April 2024 im Alter zwischen 25 und 69 Jahren sein.

- Zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten Wohnort in Celle.

- Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten (auch auf Bewährung) und kein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das zum Verlust der Amtsfähigkeit führen könnte.


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