Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026
- Alex Perl
- vor 2 Stunden
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HANNOVER. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet. Grundlage dafür ist das bundesweite Ganztagsförderungsgesetz.
Ziel der Regelung ist es, die Betreuungslücke zu schließen, die mit dem Übergang von der Kita zur Grundschule für viele Familien entsteht. Mit dem neuen Rechtsanspruch wird eine durchgängige Betreuung verlässlicher sichergestellt – insbesondere für Kinder berufstätiger Eltern.
In Niedersachsen ist die Infrastruktur für den Ausbau bereits gut vorbereitet. Das Land kann auf ein weitreichendes Netz an Ganztagsgrundschulen zurückgreifen. Diese Schulen gelten als zentrale Bausteine zur Umsetzung des Anspruchs. Ergänzt werden sie durch Hortangebote und bestehende Kooperationen mit außerschulischen Partnern.
Viele Schulen haben bereits Modelle erprobt, bei denen Unterricht und ergänzende Angebote – etwa Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung oder Förderprogramme – eng miteinander verzahnt sind. Diese Strukturen sollen künftig weiter gestärkt und ausgebaut werden.
Als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen und weiteren Trägern dient eine Rahmenvereinbarung, die das Land Niedersachsen bereits 2015 mit mehreren Städten geschlossen hat. Sie wird inzwischen landesweit als Orientierung für funktionierende Ganztagskonzepte genutzt.