WATHLINGEN/UETZE/HANNOVER. Unter dem Titel "Kalihaldenabdeckung - Landesbergamt täuscht und trickst" haben die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen und Uetze einen "Offenen Brief" an die Minister Olaf Lies (Wirtschaft) und Christian Meyer (Umwelt) verfasst. Wir geben diesen unzensiert und unkommentiert wieder:
Sehr geehrter Herr Minister Lies,
Sehr geehrter Herr Minister Meyer,
die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze begleiten das Planfeststellungs-verfahren Kalihaldenabdeckung von Beginn an kritisch. Wir haben Sie immer wieder auf die Defizite in dem Verfahren, auf die Mängel des Abdeckungskonzeptes und die schwerwiegenden Folgen für Menschen und Umwelt hingewiesen.
Die in der Mediation zur Haldenabdeckung präsentierte „Konzeptionelle Prinzipmodellierung“ zur Grundwasserversalzung durch die Kalihalde Wathlingen veranlasst uns, Ihnen erneut von dem mehr als fragwürdigen Vorgehen des - Ihnen unterstellten - Landesbergamtes (LBEG) zu berichten.
Jahrelang ist seitens K+S (mit offenkundiger Zustimmung des LBEG) behauptet worden, die Versalzung des Grundwassers unter der Halde sei durch den Salzstock bedingt. Das haben Viele, unter anderem der Gutachter des Landkreises Celle, angezweifelt und folgerichtig Untersuchungen gefordert. Sie selbst, Herr Lies, haben / Herr Lies hat in der Sendung „Wie steht es um den Kali-Mandscharo in Niedersachsen“ von Deutschlandfunk Kultur vom 31.03.2021 gefordert: „es muss eine Bohrung im Kern der Halde geben.“ Das sehen wir auch so! Vermutlich, um erst gar nicht mit unangenehmen Untersuchungsergebnissen konfrontiert zu werden, ist dann aber die Konzeptionelle Prinzipmodellierung ersonnen worden. Erstellt hat sie der Gewässerkundliche Landesdienst im LBEG, also die Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsverfahren, selbst.
Es kommt noch besser. Kürzlich hat uns das LBEG - nach vielen beharrlichen Telefonanrufen - die „Kurzdokumentation“ zur Prinzipmodellierung (LBEG: L3/L3.3) übersandt. Die hat unsere schlimmsten Ahnungen bestätigt. Es handelt sich bei dem Modell keinesfalls um ein wissenschaftliches Gutachten. Stattdessen soll nur die neueste Behauptung von K+S und LBEG „visualisiert“ werden. Danach wird die Grundwasserversalzung unter der Halde ausschließlich durch Niederschlagswässer verursacht, die die Kalihalde durchfließen. So wird versucht, der Abdeckung eine positive Wirkung auf die Entwicklung der Grundwasserversalzung zuzuschreiben.
Es kommt aber noch besser. Unter „Verwendete Unterlagen“ findet sich neben allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten nur ein einziges Dokument mit Bezug zur Kalihalde Wathlingen, nämlich dieses:
K+S Aktiengesellschaft, Hydro-/Environmental Geology (2017): Abdeckung der Rückstandshalde Niedersachsen in Wathlingen. Antrag auf Planfeststellung. Hydrogeologisches Gutachten. K+S Entsorgung GmbH (Unterlage F-1.1a)
Dort ist auf Seite 29 zu lesen:
Über die ehemalige und heutige Höhenlage des natürlichen Geländeniveaus unter der Halde Niedersachsen liegen keine genaueren Informationen vor.
Im Folgenden findet sich dort die bloße Annahme einer Geländehöhe im Mittel von 43,5 m. Tatsächlich ist von ursprünglichen Geländehöhen von bis zu nur 42,5 m und damit von einem häufigen und langen Grundwasserkontakt (der Haldenbasis) auszugehen (diesbezüglich wäre der Nutzen der Abdeckung gleich Null). Dazu wird dann noch die Auflösung durch aufsteigende Kapillarfeuchtigkeit ignoriert und eine Reduzierung des Salzeintrages um ungefähr 75 % prognostiziert, obwohl die Modellierung laut Kurzdokumentation „nicht geeignet ist, quantitative Auswertungen (…) vorzunehmen.“
In dem Prinzipmodell versucht die Genehmigungsbehörde also, die Wirksamkeit der Haldenabdeckung mit den Annahmen der Antragstellerin K+S aus den Antragsunterlagen zu beweisen. Das ist ein klassischer „Zirkelschluss“ oder anders ausgedrückt ein Beweisfehler, bei dem die Voraussetzungen das zu beweisende schon enthalten.
Der Präsident des LBEG, Herr Mühlenmeier, hat am Ende der Mediation erklärt,
„Inhaltlich haben wir bei einigen zentralen Fragen Einvernehmen erzielt, was sich auch im Abschlussdokument der Mediation wiederfindet. Dazu zählt, (…) dass eine Abdeckung der Halde unabhängig von der zu wählenden Variante zu einer deutlichen Verbesserung der Grundwassersituation führen würde.“
Und weiter:
„wird das LBEG als zuständige Behörde mit dem jetzt erfolgten Abschluss der Mediation eine Entscheidung im noch laufenden Planfeststellungsverfahren zu treffen haben.“
Wir befürchten daher den Erlass eines fachlich falschen und rechtswidrigen Planfeststellungsbeschlusses. Rechtswidrig auch deshalb, weil das LBEG für einen positiven Beschluss das eindeutige und ausführlich begründete Votum des Kreistages Celle übergehen müsste, das erforderliche wasserrechtliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Herr Lies, Herr Meyer, Sie haben die Dienst-/Fachaufsicht über das LBEG. Sie haben die Pflicht, für ein rechtsstaatlich korrektes Handeln dieser Behörde Sorge zu tragen. Sie können und müssen einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss verhindern!
Mit freundlichen Grüßen
Müller Tannenberg
Vorsitzender BI Umwelt Wathlingen Vorsitzender BI Umwelt Uetze