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Audrey-Lynn Struck

Bundesweit Beschwerden über primastrom und voxenergie


Foto: SZ Designs / stock.adobe.com

HANNOVER. Bundesweit verzeichnen die Verbraucherzentralen eigenen Angaben zufolge seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom. Moniert würden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und ein verwehrtes Sonderkündigungsrecht.


Meist gehe es darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, werde immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.


„Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“ Die Verbraucherzentralen hätten über ihren Bundesverband, den vzbv, die Bundesnetzagentur frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten.


Immer wieder fragten Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handele oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. "Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können", so die Verbraucherzentrale.


Weitere Informationen und Musterbriefe unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/primastrom-und-voxenergie


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