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Rathaus vor Gericht - Rat vor Fragezeichen


Neues Rathaus
Foto: Steffen Höntsch

CELLE. Gegen das Neue Rathaus in Celle laufen derzeit zwei Konkurrentenklagen für Führungspositionen, bisher einmalig in Celles Geschichte (CELLEHEUTE berichtete). Die Reaktionen des Rates unterschiedlich, aber parteiübergreifend einheitlich: Achselzucken. Manche hatten von den Klagen nicht einmal gehört. Die Stellungnahmen in Reihenfolge der Posteingänge, unzensiert und unkommentiert. CELLEHEUTE fragte (erste recherchierte Klage) Liebe Fraktionsvorsitzende, lieber Herr Oberbürgermeister,

wie bewerten Sie die Klage und wie werden Sie reagieren? Werden Sie das Gesprächsangebot annehmen?

Ralf Blidon, FDP: Uns Ratsmitgliedern fällt es schwer, eine rechtliche Auseinandersetzung der Stadt zu kommentieren. Ich kenne weder die Klage noch einen vorausgegangenen Widerspruch. Ich weiß also schon nicht, welche Form der Klage erhoben worden ist. Voraussetzung bei jeder Klageform ist aber eine Grundrechtsverletzung.

Außerdem kann der Grundsatz der Ämterstabilität dazu führen, dass eine fehlerhafte Ernennung trotzdem nicht rückgängig gemacht wird. Dann würden ggfs. Schadenersatzansprüche verbleiben.

All das kann aber derzeit von mir nicht bewertet werden .


Rückfrage CELLEHEUTE: "Eine rechtliche Bewertung steht dem Rat natürlich nicht zu. Es geht darum, wie der Rat es bewertet, dass ihm potentielle Kandidaten offenbar vorenthalten wurden und der mutmaßliche Klüngel im Vorfeld dadurch wahrscheinlicher wird. Das ist bisher spekulativ, aber werden Sie als Ratsmitglied von sich aus tätig werden, um die Fakten zu erfahren?


Antwort: Keine


Verwaltung Stadt Celle nebst OB Dr. Jörg Nigge: „Besagte Klage ist erst in der vergangenen Woche bei der Verwaltung eingegangen. Wir werden zunächst intern prüfen, wie in der Sache weiter verfahren wird.“


Torsten Schoeps, WG/Die PARTEI: Konkurrentenklagen sind stets ernst zu nehmen. Ich bin sehr gespannt, wie die Verwaltung die Vorhaltungen entkräften wird. Für jedwelche Gespräche stehen wir nach Klärung dieses Sachverhaltes gerne zur Verfügung.


Stephan Ohl, Bündnis 90 / Die Grünen: Ich habe heute mal versucht, etwas Näheres herauszubekommen, also ob es überhaupt eine Klage gibt und wenn ja, wie es dann weitergeht. Leider habe ich keine näheren Informationen bekommen, zumal der OB wohl noch bis nächste Woche im Urlaub ist.

Antwort auf die Anfrage: Ich kann mich zu einem etwaigen Verfahren oder einer Klage nicht wirklich äußern. Da das aber nun nicht die erste Konkurrentenklage ist, sehen wir Grüne einen erhöhten Klärungsbedarf, was die entsprechenden Abläufe und Prozesse angeht. Wir haben unlängst höhere Transparenz eingefordert, vor allem die Offenlegung der Bepunktungen und der festgelegten Kriterien. Dieses wurde uns für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses zugesagt. Bis dahinbegehen wir davon aus, dass alle Bewerbungsverfahren juristisch einwandfrei abgelaufen sind. Also auch bei der Besetzung der 1. Stadträtin. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, nehmen wir umgehend dazu Stellung.


Dr. Jörg Rodenwaldt, Die Linke / Zukunft Celle:

Eine Konkurrentenklage ist im öffentlichen Dienst nicht ungewöhnlich. Aufgrund des intransparenten Auswahlprozesses für die Nachfolge des Ersten Stadtrates Thomas Bertram und der vor der Ausschreibung geführten Absprachen verwundert es uns nicht, dass sich mögliche Bewerber und Bewerberinnen benachteiligt fühlen. Rechtlich bewerten können wir die Klage jedoch nicht. Über eine zweite Konkurrentenklage zur Besetzung einer anderen Stelle liegen uns keine Informationen vor.


Alexander Wille, CDU: Der im Zuge der sogenannten "Bestenauslese" nicht ausgewählte und nicht vorgeschlagene Bewerber hat vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Konkurrentenklage erhoben. Das ist sein gutes Recht und dies ist auch zu respektieren. Damit hat dieser aber auch die Situation herbeigeführt, dass sich Rat und Verwaltung in einem laufenden rechtlichen Verfahren befinden, dessen rechtliche Würdigung und Entscheidung, ggf. auch in übergeordneten Instanzen, abzuwarten ist.

Damit ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Fraktionen im Rat der Stadt Celle keine (Bewerbungs-) Gespräche mit dem Kläger führen können. Die rechtliche Würdigung und Entscheidung seines Klagebegehrens ist zwingend abzuwarten.

Auf Grundlage dieser Fakten habe ich die Anfrage des Bewerbers für irgendwelche Gespräche ablehnen müssen und ihm dies auch mitgeteilt.


Patrick Brammer, SPD: Da hier eine Klage eingereicht wurde, liegt der Sachverhalt (und auch die Klage bei der Besetzung der 1. Stadträtin) bei einem ordentlichen deutschen Gericht vor. Nach meinem rechtsstaatlichen Verständnis gebietet es nun, dass sich die Politik aus der Sache heraushält und die unabhängige Justiz den Fall überprüfen lässt.

Wir werden sehen, wie das Gericht entscheidet. Erst dann können wir dazu qualifiziert Stellung nehmen. Hinsichtlich der Anzahl von Konkurrentenklagen in der Vergangenheit verweise ich auf die zuständige Fachverwaltung. Diese müsste hier im Gegensatz zu mir sprachfähig sein.


CELLEHEUTE fragte (zweite recherchierte Klage)

Liebe Fraktionsvorsitzende, lieber Herr Oberbürgermeister,

wir haben erfahren, dass es eine zweite bzw. erste Konkurrentenklage bereits vor sechs Wochen gab, mutmaßlich auf die Stelle Fachbereichsleitung Personal. Wie bewerten Sie die Klage und wie werden Sie reagieren?

Aus gegebenem Anlass: Wieviele Konkurrentenklagen oder ähnliche Fälle liegen derzeit noch vor? Wie viele gab es bisher insgesamt (Richtwert zur Eingrenzung vergangene 20 Jahre)?


Joachim Falkenhagen, FDP:

Diese Fragen kann m.E. nur die Stadt Celle beantworten.

Dr. Udo Hörstmann, Die Unabhängigen:

Die UNABHÄNGIGEN sind bei dem Auswahlverfahren von korrekten Bedingungen ausgegangen. Wenn ein Bewerber sich nicht seinen Qualifikationen entsprechend behandelt fühlt, so ist der Einspruch mittels Kokurrentenklage ein legitimes Recht, das er in Anspruch nehmen kann.


Da ich die juristischen Hintergründe nicht bewerten kann und man in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen soll, will ich mich mit Bewertungen zurückhalten. Sollte sich herausstellen, dass sich Fehler in dem Verfahren eingeschlichen haben, müssten selbstverständlich die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden.


Verwaltung Stadt Celle nebst OB Dr. Jörg Nigge: Im Stellenbesetzungsverfahren um die Fachdienstleiterstelle Personal und Organisation gibt es ebenfalls eine anhängige Konkurrentenklage. Zu Inhalten des Verfahrens kann keine Auskunft erteilt werden. Weitere vergleichbare Fälle gibt es nicht und hat es auch in den vergangenen Jahren nur sehr vereinzelt gegeben.


Allerdings sind Konkurrentenklagen mittlerweile zunehmend an der Tagesordnung – zum Beispiel bei der Landesverwaltung. Denn grundsätzlich steht es jeder Teilnehmerin, jedem Teilnehmer eines Verfahrens frei, eine entsprechende Klage zu führen und das unabhängig davon, ob qualifiziert oder nicht.


Alexander Wille, CDU:

Die sogenannte Konkurrentenklage ist Teil unserer Gesetzgebung und steht jedem Bewerber, jeder Bewerberin zu, die in einem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden. Aus welchem Grund auch immer. Für die bloße Erhebung einer Konkurrentenklage ist es auch nicht erforderlich, dem zuständigen Gericht als Zugangsvoraussetzung zur Klage beweissicher darzulegen, aus welchen objektiven Gründen der oder die Klägerin geeigneter gewesen wäre. Dies ist erst im laufenden Verfahren substantiiert vorzutragen. Sprich: jeder unterlegene Bewerber, jede unterlegene Bewerberin kann Klage erheben unabhängig davon, wie es um die persönliche Eignung objektiv bestellt ist. Auch bei dieser und ggf. noch zukünftig kommender Konkurrentenklagen bleibt für Rat und Verwaltung immer erst die rechtskräftige Würdigung der zuständigen Gerichte abzuwarten. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass es Konkurrentenklagen in der "freien Wirtschaft" eher selten gibt, diese aber bei Stellenausschreibungen in den Verwaltungen der Kommunen, der Länder und des Bundes deutlich häufiger sind.




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