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Wintershall Dea will keine Bohrungen mehr im Raum Celle

Aktualisiert: 20. Okt. 2022


Das vormalige Erlaubnisfeld „Celle“ (gelb umrandet). Bildrechte: LBEG

CELLE. Die Wintershall Dea Deutschland GmbH hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Celle“ vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben, wie das LBEG heute mitteilt. Die Erlaubnis war zuletzt am 22. Februar 2021 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Sie hat eine Größe von rund 572 Quadratkilometern und liegt in den Landkreisen Heidekreis, Celle und der Region Hannover (s. Karte).


Das Unternehmen nennt laut Mitteilung des LBEG als Grund für die Rückgabe der Erlaubnis ein fehlendes Explorationspotenzial. Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im März 2022 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt am gestrigen Mittwoch ist die Aufhebung wirksam geworden.


Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.


Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen):

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