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„Weihnachtsgeld-Check“ sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Kreis Celle machen

Christbaumkugeln und Geldscheine
Foto: NGG

CELLE. Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis Celle sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Finn Petersen vom NGG-Landesbezirk Nord.


Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Landesbezirksvorsitzender Finn Petersen. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Petersen.


Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet“, sagt Finn Petersen. „Während im Schnitt nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommt, sind es in tarifgebundenen Betrieben 77 Prozent aller Beschäftigten“, so die NGG Hannover. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Außerdem falle das Weihnachtsgeld oder die Jahressonderzuwendung mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der niedersächsischen Brotindustrie mit mehr als einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, so Petersen.



Text: NGG

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