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Urteil gegen IS-Rückkehrerin ist rechtskräftig


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Foto: New Africa / stock.adobe.com

CELLE. Das am 1. Juni 2022 verkündete Urteil des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts (CELLEHEUTE berichtete) ist rechtskräftig. Der Senat hatte eine heute 34-jährige Angeklagte insbesondere wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen, davon u.a. in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Wie das Oberlandesgericht heute mitteilt, wurde gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel eingelegt.




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