Straßenreinigung sorgt für Gebührenverdruss
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CELLE. Verdruss bereitet derzeit die am 3. Dezember vom Rat der Stadt Celle beschlossene Gebührenerhöhung bei der Straßenreinigung. So bekommen Grundstückseigentümer derzeit Post von der Stadtverwaltung. Im darin enthaltenen Gebührenbescheid lesen sie, dass sie künftig für die Reinigungsleistungen mehr bezahlen müssen. Und, das kennt wohl jeder und von sich selbst: Mehr zahlen ist nie eine willkommene Option.
Stadt verdient nicht an Gebühren
Um vorab gleich mit einem Vorurteil aufzuräumen: Die Stadt Celle verdient an den Gebühren nichts. Denn nach Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (konkret §5 NKAG) sind Kommunen verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das heißt, sie nehmen dabei nicht mehr ein, als sie tatsächlich ausgeben.
Gründe für Preissteigerungen
Doch warum war die Erhöhung eigentlich nötig? Zwei massive Preistreiber sind vor allem die teils gravierenden Steigerungen der Lohn- und Sachkosten. So schlagen für den Zeitraum von 2019 - 2028 die bereits angepassten und noch prognostizierten Kosten für Löhne, Gehälter und Einmalzahlungen mit gut + 30 Prozent zu Buche. Bei den Sachkosten, wie Kraftstoffe und Müllentsorgung, sind es sogar + 46 Prozent bis 2028. Gebührendämpfend wirkt sich aus, dass die Gemeinden nach dem Niedersächsischen Straßengesetz seit 2018 zu 25 Prozent an den Kosten beteiligt sind.
Wo und wann wird gereinigt?
Doch zurück zum eingangs erwähnten Verdruss. Dieser kommt auch bei den Reinigungsintervallen auf. „Bei mir kommt die Kehrmaschine so gut wie nie vorbei?“, heißt es da oft. Dazu erinnert die Stadtverwaltung an die sogenannten Reinigungsklassen, denn so steht es in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle zu lesen: Die Reinigung der Fahrbahnen, Radwege und Parkspuren richtet sich nach ihrer Verkehrsbelastung und ihrem Verschmutzungsgrad. Insgesamt sind es rund 270.000 Frontmeter, für die die Stadt hier verantwortlich zeichnet.
Entsprechend werden die Straßen im Stadtgebiet in drei Klassen eingeteilt:
Reinigungsklasse I: werktägliche Reinigung
Reinigungsklasse II: wöchentlich Reinigung nach Bedarf (mindestens 52 Reinigungen im Jahr)
Reinigungsklasse III: grundsätzlich alle 14 Tage nach Bedarf (mindestens 26 Reinigungen im Jahr)
Straßen, die nicht im zugrundeliegenden Straßenverzeichnis aufgeführt sind, werden bei Bedarf, mindestens aber einmal monatlich gereinigt.
Fazit: Je seltener die Reinigung, desto geringer fallen auch die dafür erhobenen Gebühren aus. Eine Stadtgesellschaft lebt bekanntlich vom Miteinander. So leisten wir alle – von der Stadtverwaltung bis zu den Bürgerinnen und Bürgern – unseren Beitrag für ein sauberes Stadtbild.
Infos im Internet
Alles rund um die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Celle (Zuständigkeiten, Reinigungsklassen und vieles mehr finden Interessierte auf der städtische Homepage www.celle.de oder direkt über diesen Link: Straßenreinigung - Bürgerportal Stadt Celle.
Text: Stadt Celle













