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"Planschen verboten" - Falkenhagen rät Rat zum Umdenken beim Naturschutzgebiet


CELLE. Im Februar 2021 hat der Rat der Stadt Celle für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes entlang der Aller im Innenstadtbereich gestimmt. Die FDP war dagegen. Der Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen, rät dem Rat dazu, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Im Naturschutzgebiet sei alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt sei, so Falkenhagen. Sogar das Planschen kleiner Kinder im Wasser oder das Aufstellen eines Liegestuhls am Stand.


In einer Pressemitteilung schreibt der FDP-Fraktionsvorsitzende - unzensiert, unkommentiert:

Welche Gemeinsamkeiten Berlin und Celle haben? Beide Städte werden zentral von einem Fluss durchzogen. Während aber an der Spree junge Menschen nach wie vor die Strandgaststätten bevölkern, herrscht am Allerstrand gähnende Leere. Der Grund überrascht mich nicht, denn der Rat hat am 18.02.2021 entgegen unserer Warnungen das Naturschutzgebiet quer durch die Stadt beschlossen, haarscharf an der Justizvollzugsanstalt entlang, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, dem Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren. Manchmal nur wenige Meter breit. Mitten in der Stadt.


Dieses Gebiet ist von Bewohnern unserer Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzgebieten ummodelliert worden! Jahrzehnte und Jahrhunderte ist diese Stadtlandschaft gestaltet worden. Sie jetzt in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln zeugt zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, geht aber nach unserer Auffassung an der stattgefundenen Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei.


Diese Entscheidung trifft Landwirte, deren Flächen an das Naturschutzgebiet grenzen ebenso, wie die Menschen in unserer Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und wahrscheinlich auch verbotenerweise in das Naturschutzgebiet rollt. Und es verhindert jeden auch noch so kleinen Entwicklungsschritt der Stadt in diesem Bereich.

Da wird selbst ein unschuldiger Liegestuhl zu einem Problem, für den ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt werden müsste, wenn er dann aufgestellt werden möchte. Hier ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. Sogar das Planschen kleiner Kinder im Wasser ist hier verboten.

Die Diskussion um eine gastronomische Nutzung der Strandfläche vor dem Allerwehr macht mehr als deutlich, welche Folgen die Ausweisung des FFH Gebietes Nr. 90 als Naturschutzgebiet für die Entwicklung unserer Stadt haben kann. Diese Folgen sind allein auf die Entscheidung des Rates zurückzuführen! Sie sind hausgemacht!


Wir wollten diese Verbote in unserer Stadt nicht. Ziel der Stadt sollte sein, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können. Deswegen wollten wir die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebiete (LSG) erreichen. Das sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dieses Ziel ist durch eine Zufallsmehrheit im Rat abgelehnt worden.


Jetzt müssen wir mit den Folgen leben und der arme Liegestuhl muss sich entweder für viel Geld begutachten lassen oder im Schuppen bleiben. Die Nachteile müssen aber unsere jungen Menschen erleiden, die ein natürliches Recht darauf haben, ihre Stadt nach Feierabend auch am Allerstrand zu genießen, so wie es Generationen vor ihnen konnten.


Mit dem auch vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ wäre der Natur mitten in der Stadt gewiss kein Schaden zugefügt, sondern eine positive Entwicklung ermöglicht worden. Menschen und Natur sind gemeinsam in den Mittelpunkt der Überlegungen des Rates zu stellen.


Somit stellt sich die Frage, wie wir dem Liegestuhl am Allerstrand und damit auch den vielen jungen Menschen helfen können, ihn am Allerstrand zu genießen. Meine Überzeugung ist, dass alle Fraktionen des Rates noch einmal in sich gehen sollten, um ihre Entscheidung zu revidieren. Dem Europäischen Anspruch auf eine Unterschutzstellung nach deutschem Recht wäre auch mit einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet allemal Genüge getan und unser Liegestuhl könnte aufgestellt werden.

PS: Da haben sich doch heute Menschen im Naturschutzgebiet gesonnt! Unfassbar!"


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