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Oberlandesgericht Celle verurteilt Mitglied der „Hisbollah“: Sechs einhalb Jahre

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Symbolbild: WIX

CELLE. Der 4. Strafsenat hat einen 35-Jährigen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord für schuldig befunden.


Das Oberlandesgericht Celle hat einen 35-Jährigen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des 4. Strafsenats hat sich der Angeklagte ab Juli 2016 der Terrororganisation „Hisbollah“ angeschlossen.


Spätestens ab August 2022 organisierte der Angeklagte nach den Feststellungen des Senats aus Deutschland die Ausfuhr militärisch nutzbarer Güter im Wert von etwa einer halben Millionen Euro für das Drohnenprogramm des militärischen Flügels der „Hisbollah“ im Libanon. Die gelieferten Komponenten waren für den Bau von mehr als 300 Sprengstoffdrohnen ausreichend. In einem Fall im Jahr 2024 feuerte die „Hisbollah“ eine mit Sprengstoff bestückte Drohne auf bewohntes Gebiet in Israel ab. Sie explodierte im dritten Stock eines Seniorenheimes nahe Tel Aviv. Menschen wurden dabei nicht verletzt.


Der 35-Jährige wurde im Sommer 2024 in Salzgitter festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.


Der Senat hatte im Verfahren die Vorwürfe auf die aus Deutschland begangenen Taten beschränkt. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Der Staatsschutzsenat war überzeugt, dass sich der Angeklagte der Beihilfe zum versuchten Mord, der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen ein in einer EU-Embargo-Verordnung festgelegtes Bereitstellungsverbot schuldig gemacht hat.


Der 4. Strafsenat hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Angeklagte die Aufklärung der Tatvorwürfe durch Teilgeständnisse erheblich erleichtert hat und dadurch das Verfahren verkürzt wurde. Auch ist der Angeklagte nicht vorbestraft, wuchs in einer „Hisbollah“-Hochburg im Libanon auf und wurde im Sinne der Ideologie der Terrororganisation erzogen.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 4 St 2/25.



Text: Oberlandesgericht

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