Lebensgefahr ignoriert: Frau umgeht geschlossene Schranken in Beckedorf
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CELLE. Eine 49 Jahre alte Frau hat am Samstagnachmittag gegen 15:45 mit ihrem PKW einen Bahnübergang in Beckedorf überquert, obwohl an diesem die Halbschranken geschlossen waren. Dabei umfuhr sie die geschlossenen Halbschranken.
Gegen sie wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Frau droht nun ein Bußgeld in Höhe von 738,50 Euro sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren am Bahnübergang und erinnert daran, auch dort die Verkehrsregeln strikt einzuhalten. Bahnübergänge sind neuralgische Punkte im Straßenverkehr, an denen besondere Vorsicht geboten ist. Werden die Schranken und Signalanlagen missachtet, besteht Lebensgefahr! Züge haben lange Bremswege und können nicht rechtzeitig anhalten. Eine Kollision mit einem Zug endet für Fahrzeuginsassen fast immer schwer oder tödlich. Davon abgesehen werden auch das Zugpersonal sowie die Fahrgäste gefährdet.
Verstöße an Bahnübergängen werden mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten geahndet. Dies dient nicht nur der Ahndung, sondern auch der Abschreckung. Die hohe Sanktionshöhe spiegelt die immense Gefährdungslage wider, die von solchen Verstößen ausgeht.
Text: Polizeiinspektion Celle