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Grund- und Hundesteuer: Hinweise der Stadt Celle

Foto: Symbolbild
Foto: Symbolbild

 

CELLE. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bescheide über die Grund- und Hundesteuer Dauerwirkung haben. Bürgerinnen und Bürger erhalten ab Januar nur dann einen neuen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben.

 

Falls einen Dauerbeleg beziehungsweise Dauerauftrag eingerichtet wurde wird darum gebeten, die Beträge zu überprüfen.

 

Bitte beachten: Zahlungen an die Stadt Celle werden ab 2026 ausschließlich über die IBAN DE20269513110000000018 (Sparkasse), DE67251900010710057400 (Volksbank) und DE67257400610281080200 (Commerzbank) entgegengenommen. Kontoinhaber ist immer die Stadt Celle.


Text: Stadt Celle

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