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*Update* "Celler Weihnachtswald" darf nicht "Celler Weihnachtswald" heißen




CELLE. Der Celler #Stadtpalais-Betreiber Markus Wehmeier darf seinen #Weihnachtsmarkt nicht "#Weihnachtswald" nennen. Die #Goslar Marketing GmbH hat ihm das verboten - jedoch nachdem tausende Flyer und Plakate bereits gedruckt waren.


Vermittlungsbemühungen und Anfragen nach nachträglichen Lizenzen hätten die Goslarer eine Absage erteilt. Mutmaßlicher Grund: Die "räumliche Nähe". Ein "Celler Weihnachtswald" würde bei 120 Kilometern Distanz "in direkter Konkurrenz zum Harzer Original" stehen. Wehmeier hatte sich nach eigenen Angaben im Vorfeld natürlich schlau gemacht und sei bei der Google-Suche auf viele Weihnachtswälder in ganz Deutschland gestoßen, aber Goslar Marketing zeige sich zu keinem Kompromiss bereit und beruft sich auf "Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche gemäߧ§ 14 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6, 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 MarkenG, 242 BGB."


Wehmeier habe nun Kosten im "kraftvollen vierstelligen Bereich" zu stemmen, für neue Plakate und Anwaltskosten - als Geschäftsmann im ersten Betriebsjahr, noch dazu in der jetzigen allgemeinen Krise, ein herber Rückschlag. Aber auch in Goslar geht es schließlich um reinen Kommerz, weniger um den Weihnachtsfrieden.


*Update* CELLEHEUTE fragte die Goslar Marketing GmbH:

  • Haben Sie Befürchtungen, dass Ihr städtisches Angebot tatsächlich mit einem Indoor-Event in Celle, 120 km entfernt, verwechselt wird?

  • Falls ja, ähnelt sich das Angebot? Falls nein, warum die Abmahnung?

  • Hatten Sie ggf. andere Lösungswege zur gütlichen Einigung aufgezeigt?


Die Goslar Marketing GmbH antwortet:


Wir haben uns die Idee „Weihnachtswald“ schon 2006 durch Eintragung ins Markenregister für Deutschland schützen lassen. Die Goslar Marketing GmbH nutzt seither die Marke im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt in Goslar und setzt diese auch gegen unzulässige Nutzung Dritter durch.


Die Marke ist unser geistiges Eigentum, wird seit 20 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und stellt einen ideellen Wert da, den wir schützen wollen und den wir uns imagemäßig über all die Jahre erarbeitet haben. Deshalb fordern wir unberechtigte Nutzer zur Unterlassung auf. Das ist ein völlig normaler Vorgang und wir sind als Markeninhaber verpflichtet, die Marke zu schützen.


Wir achten darauf, dass gerade im norddeutschen Bereich „Weihnachtswald“ für Goslar ein Alleinstellungsmerkmal darstellt.


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