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Gesetzentwurf freigegeben: Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

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Symbolbild: WIX

CELLE/HANNOVER. Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Die niedersächsische Polizei soll unter anderem neue Befugnisse für den Einsatz moderner Methoden der Datenerhebung und -analyse erhalten, um zukünftigen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Niedersächsischen Landtag würde Niedersachsen dann über eines der modernsten Polizeigesetze in Deutschland verfügen.


Mit der Novelle sollen neue Befugnisnormen in das NPOG aufgenommen sowie bereits bestehende Befugnisnormen erweitert oder klarstellend geregelt werden. Der Entwurf berücksichtigt dabei sowohl das polizeiliche Interesse an der Nutzung neuer, zeitgemäßer Einsatzmittel als auch die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für deren Einsatz.


Der Gesetzentwurf verlangt insbesondere bei den eingriffsintensiveren Maßnahmen, wie beispielsweise der Echtzeit-Fernidentifizierung, hohe Eingriffshürden und sieht die richterliche Anordnung von Maßnahmen vor, um den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.


Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens erklärt:

„Mit der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes setzen wir einen wichtigen Meilenstein für eine moderne und handlungsfähige Polizei. Wir schaffen klare rechtliche Grundlagen, um neue Herausforderungen wie die Drohnenabwehr effektiv zu bewältigen. Gleichzeitig stärken wir den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt – ein Thema, das uns als Landesregierung besonders am Herzen liegt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist dabei ein entscheidender Schritt, um Gewaltschutzanordnungen konsequent durchzusetzen. Auch die Einführung intelligenter Videoüberwachung hilft uns, Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reagieren. Unser Ziel ist klar: mehr Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen.“


Der nun vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen aus der vorangegangenen Verbandsanhörung. Er wird unter anderem mit den nachfolgenden, wichtigen neuen Regelungen in den Landtag eingebracht:


Elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt


Unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung soll die Fußfessel nach dem „Spanischen Modell“ auch in Niedersachsen bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen.

Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und – mit Einwilligung – den der gefährdeten Frau. Ziel des „Spanischen Modells“ ist es, das Opfer beziehungsweise die gefährdete Frau durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und vorzuwarnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern. Opfern häuslicher Gewalt – zumeist Frauen – soll ein sogenannter Tracker beziehungsweise ein technisches Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese unmittelbar elektronisch zu warnen, sobald der Abstand zum Täter eine bestimmte Distanz unterschreitet. Die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel, die bislang vor allem für terroristische Gefährder vorgesehen ist, wird damit erweitert werden. 


Flankierend soll die Übermittlung der Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen geregelt werden. Damit kann Tätern möglichst zeitnah ein entsprechendes Beratungsangebot gemacht werden.


Intelligente Videoüberwachung unter strengen Voraussetzungen


Durch die intelligente Videoüberwachung könnten künftig in Videoaufzeichnungen aufgrund bestimmter Verhaltens- oder Objektmuster automatisiert bestimmte Gefahrensituationen in Echtzeit erkannt werden, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten.


Davon zu unterscheiden sind biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme, die ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs sind. Diese Systeme können auf Grundlage eines Abgleichs mit biometrischen Daten einzelne Personen identifizieren.


Der Einsatz solcher Systeme ist nach den Vorgaben der KI-Verordnung der EU nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig. Diese sollen der Polizei unter anderem bei der Abwehr von Terrorgefahren sowie bei der Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung und nach vermissten Personen helfen.


Teil der Gesetzesnovelle ist auch eine spezifische Befugnis für die Polizei, zur Identifizierung und Lokalisierung insbesondere von Tatverdächtigen, einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vornehmen zu können.


Erweiterter Einsatz von Bodycams         


Bei Polizeieinsätzen sollen Bodycams noch stärker als bisher zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen können. Die Polizei Niedersachsen soll sie künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. Lässt die Situation dies nicht zu oder gibt es andere Gründe, die gegen den Einsatz der Bodycam sprechen, darf diese abgeschaltet bleiben. Eine Pflicht zum Mitführen einer Bodycam geht mit der vorgesehenen Novellierung nicht einher.


Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit einer automatisierten Auslösung der Bodycam bei jedem Schusswaffeneinsatz vor (Holster-Signalvorrichtung). Eine weitere wichtige Neuerung wäre, dass Bodycams ebenfalls in Wohnungen genutzt werden dürften. Einsätze in Wohnungen bringen aufgrund der beengten Situation für die Einsatzkräfte besondere Gefahren mit sich. Darüber hinaus soll in diesen Fällen die Möglichkeit geschaffen werden, eskalierende Situationen durch das Einschalten der Bodycam zu beruhigen.


Drohnendetektion und -abwehr


Ebenfalls Bestandteil der NPOG-Novelle ist eine klarstellende Rechtsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag beispielsweise über kritischer Infrastruktur, militärischen Liegenschaften oder Menschenmengen im Einsatz sind. Angesichts der technischen Entwicklung und der aktuellen Bedrohungslage ist dieses Handlungsfeld von enormer Bedeutung 


Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal


Schließlich enthält der Entwurf eine Regelung zur Datenverarbeitung der Polizei im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Dies betrifft besonders gefährdete Veranstaltungen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen und bei denen der Veranstalter das einzusetzende Personal auf dessen Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten – beispielsweise bei internationalen Sportveranstaltungen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Zusammenhang mit gefährdeten Veranstaltungen werden auch weiterhin nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen.



Text: Staatskanzlei


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