Wohnen im Pflegeheim: Eigenbeteiligung steigt in Niedersachsen um zwölf Prozent
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- 7. Feb.
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CELLE. Pflegebedürftige in Niedersachsen müssen für den Platz im Pflegeheim tief in die Tasche greifen: Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) beträgt die Eigenbeteiligung zum 1. Januar in Niedersachsen im Durchschnitt 2.639 Euro. Das sind 286 Euro und damit zwölf Prozent mehr als vor einem Jahr.
„Es erfüllt uns mit Sorge, dass sich die Kostenspirale erneut weiter nach oben gedreht hat“, sagt vdek-Landesleiter Hanno Kummer. „Ein Heimplatz kostet Pflegebedürftige mittlerweile monatlich rund 1.000 Euro mehr als die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren.“ Immerhin: Nach einem Jahr Heimaufenthalt steigen die Zuschüsse aus der Pflegeversicherung – Bewohner in Niedersachsen müssen dann nur noch durchschnittlich 2.407 Euro zahlen. Nach zwei Jahren sinkt die Eigenbeteiligung auf 2.099 Euro, ab drei Jahren auf 1.713 Euro monatlich. Das ändert nach Ansicht von Kummer nichts am großen Finanzdruck: „Zu den wichtigsten Aufgaben der neuen Bundesregierung zählt eine Pflegereform, um Pflegebedürftige zu entlasten. Außerdem muss die Pflegeversicherung dringend finanziell stabilisiert werden.“
Auch das Land Niedersachsen sei in der Pflicht, Pflegebedürftige vor finanzieller Überforderung zu schützen: „Investitionskosten an Gebäuden von Pflegeheimen und Kosten für die Ausbildung von Pflegefachkräften dürfen nicht länger den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden.“ Wenn das Land diese Kosten übernähme, würden Heimbewohner in Niedersachsen immerhin um mehr als 600 Euro im Monat entlastet werden.
So setzen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zusammen:
- Pflegekosten:
o Die Pflegekassen zahlen Pauschalen, die nach Pflegegrad gestaffelt sind. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt.
o Zusätzlich zahlen die Pflegekassen seit 2022 ergänzende Zuschüsse an die Heimbewohner. Die Zuschüsse steigen, je länger der Heimaufenthalt dauert, erstmals nach einem Jahr.
o Da die pflegebedingten Kosten jedoch deutlich höher sind, müssen Pflegebedürftige die Differenz selber zahlen („Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ EEE). Ist dies nicht möglich, springt unter bestimmten Umständen der Sozialhilfe-Träger ein.
- Investitionskosten: Diese Kosten für Gebäudeinstandhaltung und Ausstattung tragen die Heimbewohner.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten tragen ebenfalls die Heimbewohner.
- Ausbildungskosten: Auch die Kosten für die Pflegeausbildung tragen die Heimbewohner vollständig.
Text: Verband der Ersatzkassen e. V.