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Wienhausen: Ratsmehrheit strebt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an

WIENHAUSEN. Straße saniert – Bürger ruiniert! Auf diese kurze Formel bringen Betroffene die Probleme mit den sogenannten Straßenausbaubeiträgen. Denn eine marode Gemeindestraße zu sanieren, kann für die Anlieger sehr teuer werden. Werden sie zur Zahlung ihrer Beiträge herangezogen, sind durchaus fünfstellige Beträge möglich. Liegt das Geld dann nicht auf der Bank bereit, kann es zu sozialen Härten kommen.


Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP und UB in Wienhausen hatte deshalb gestern die Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend in ein Lokal geladen, um ihren Lösungsvorschlag für das Problem vorzustellen. Dieser Einladung waren gut 30 Personen gefolgt.


„Die bisherige Regelung war noch nie gerecht“, stellte Kerstin Ackermann von der SPD in ihrer Einleitung fest. „Gemeinschaftliches Eigentum, das alle nutzen, sollte auch gemeinschaftlich finanziert werden“ beschrieb Susanne Coers von den Grünen ihren Standpunkt. Mit einer Präsentation erläuterte Guido Grafe von der FDP das Finanzierungsmodell, das über eine Anhebung der Grundsteuer von 450 auf 550 Hebesatzpunkte das Damoklesschwert endlich beseitigen soll.


Lob gab es von den Anwesenden für die Transparenz und die fundierte Vorbereitung der Initiative der Wienhäuser Ratsmehrheit. Doch Unterstützung bekamen die Ratsleute nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, denen ein Straßenausbau in nächster Zukunft droht. Allgemein begrüßt wurde, dass der Straßenausbau endlich auch für die Verwaltung praktikabel wird. Zweifel gab es darüber, ob die Finanzmittel für einen schnellen Abbau des Sanierungsstaus der letzten Jahrzehnte reichen werden. Allerdings wurde schnell klar, dass in dieser Frage eher die Kapazität der Verwaltung die Schranken setzt.


Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP und UB will in den nächsten Wochen einen gemeinsamen Antrag einbringen, um die Entscheidungen zu den Straßenausbaubeiträgen auf den Weg zu bringen. Zunächst aber werden mit der Verwaltung die relevanten kommunalrechtlichen Voraussetzungen geklärt.

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