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"Umgehend Handeln erforderlich" - Otte nach Wolfsrissen in Suderburg


Foto: AB Photography /stock.adobe.com





SUDERBURG/BERLIN. „Die aktuellen Ereignisse im Bereich Suderburg, bei denen 400 Schafe von Wölfen angegriffen wurden und diese dann auch den Zug- und Autoverkehr gefährdeten, erfordern umgehendes Handeln." Dies erklärte heute der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Otte.


„Diese Wolfsangriffe gefährden die Existenz der Schafhaltung und mittlerweile auch die Allgemeinheit. Und sie verletzen den Tierschutz der Weidetiere. Diese Wölfe haben sich dieses Verhalten gemerkt und werden zurückkommen. Die Landesregierung muss umgehend die Wölfe des verantwortlichen Rudels entnehmen lassen. Die Bundesregierung muss endlich für ein regionales Wolfsmanagement mit umfangreichen Bestandsregulierungen sorgen. Der Bundestag hat in der letzten Wahlperiode das Bundesnaturschutzgesetz angepasst, damit bei Nutztierrissen und Gefährdungen Wölfe schnell entnommen werden können. Hier ist die Landesregierung gefordert sofort zu handeln. So ein Vorfall wie in Suderburg darf sich nicht wiederholen", so Otte. Auch die Bundesregierung müsste ihren Auftrag erfüllen. "Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel verpflichtet, den Ländern ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Hier muss endlich gehandelt werde. Allerdings ist es offensichtlich, dass die Ampel überhaupt kein Interesse daran hat, dies umzusetzen. Auf eine Anfrage hat mir das Bundesumweltministerium (BMU) erklärt, dass der Bundesregierung keine Gründe bekannt sind, die eine Notwendigkeit einer generellen Bestandsregulierung von Wölfen plausibel begründen", so Otte weiter.

Zusätzlich habe die grüne Bundesumweltministerin Lemke mit einer ablehnenden Initiative auf die Hinweise der EU- Kommission und des Europaparlamentes reagiert, die dazu aufgefordert hätten, insbesondere bei regionalen Überbeständen wie in der Lüneburger Heide, regulierend einzugreifen.

„Ich fordere die Bundesumweltministerin auf, sich unverzüglich auf, sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen und zu handeln. Sie muss mit der Anerkennung des sogenannten ‚günstigen Erhaltungszustandes‘ den Weg für ein regulierendes Bestandsmanagement frei machen, wie es schon unter anderem in Frankreich und Schweden praktiziert wird“, so Otte abschließend.

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