Standortvergabe Großraumwahlplakate: Anträge bis 17. April einreichen
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CELLE. Die Stadt Celle stellt zur Kommunalwahl am 12. September 2026 wie üblich Standorte für Großraumwahlplakate im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Für das Aufstellen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Antragsberechtigt sind Parteien und Wählergruppen, die zur Kommunalwahl einen Wahlvorschlag einreichen oder erkennbar einzureichen beabsichtigen.
Um eine rechtzeitige Planung der Parteien zu ermöglichen, wird die Verwaltung ab Montag, 20. April, über bis dahin vorliegende Anträge entscheiden. Es wird daher empfohlen, Anträge bis spätestens Freitag, 17. April, beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, E-Mail: strassenverkehr@celle.de, einzureichen.
Die Standorte, die für Großraumwahlplakate zur Verfügung stehen, können auf der Internetseite der Stadt Celle unter (www.celle.de) eingesehen werden.
Unabhängig davon wird für das Anbringen von Wahlwerbung bis zur Größe DIN A0 weiterhin eine gesonderte Erlaubnis benötigt, die unabhängig von der oben genannten Frist beantragt werden kann.
Text: Stadt Celle














