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Psychosoziale Prozessbegleitung jetzt auch in Gewaltschutzverfahren

  • Extern
  • 13. Nov. 2025
  • 2 Min. Lesezeit
Gericht
Symbolbild: WIX

CELLE/HANNOVER. Betroffene, die Gewalt erlebt haben, bedürfen der Unterstützung und des wirksamen Schutzes vor erneuter Gewalterfahrung. Mit dem Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren“ startet in Niedersachsen ein bundesweit einzigartiges Vorhaben, das Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Formen von Gewalt im gerichtlichen Verfahren stärkt.

 

Im Rahmen des Modellprojekts begleiten speziell qualifizierte Fachkräfte Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie informieren in einfacher und verständlicher Sprache über Abläufe, Rollen und Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten Betroffene zu Anhörungen, leisten Hilfeplanung und Netzwerkarbeit mit dem Ziel, weitere Anbieter von Unterstützungsleistungen rechtzeitig zu involvieren. Die emotionale Stabilität der Betroffenen wird gestärkt. Sekundäre Viktimisierung soll vermieden und Selbstbestimmung gefördert werden.

 

„Ein gerichtliches Verfahren kann für Menschen, die Gewalt erfahren haben, eine enorme emotionale Belastung sein. Angst, Scham und Unsicherheit dürfen aber nicht dazu führen, dass Betroffene auf ihren Schutz verzichten“, erklärt die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann. „Die psychosoziale Prozessbegleitung sorgt dafür, dass Betroffene sich sicherer fühlen, verstanden werden und das gerichtliche Verfahren aktiv mitgestalten können“, so Dr. Wahlmann.

 

Das Projekt wird im kommenden Jahr an den Amtsgerichten Oldenburg und Hannover pilotiert. Dort wird erprobt, wie psychosoziale Prozessbegleitung auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wirksam umgesetzt werden kann. Bislang ist die psychosoziale Prozessbegleitung nur im Strafverfahren etabliert und hat sich dort zu einem wirksamen Baustein zur Stärkung der Resilienz der Betroffenen entwickelt – das Modellprojekt schließt somit eine Lücke im Opferschutzsystem.

 

Hierzu erklärt Dr. Wahlmann: „Mit diesem Modellprojekt setzen wir ein klares Signal: Der Schutz von Betroffenen beginnt bereits damit, dass Menschen den Mut finden, den Schutz überhaupt einzufordern. Damit wird das Vertrauen in die Justiz weiter gestärkt.“

 

Die Projektphase läuft vom 01.01. bis zum 31.12.2026. Das Modell wird in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Amtsgerichten und Opferschutzeinrichtungen von einer im Niedersächsischen Justizministerium eingerichteten Projektgruppe umgesetzt und evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation sollen die Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche landesweite Ausweitung des Angebots und eine Initiative auf Bundesebene bilden.



Text: Justizministerium

 

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