CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 11. Januar 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen den 38-jährigen Salem A. aus dem Raum Hannover zur Hauptverhandlung zugelassen und heute das Hauptverfahren eröffnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS" verhängtes Bereitstellungsverbot zur Last.
Konkret soll der Angeklagte einen Geldbetrag in Höhe von 4.000 € an ein deutschsprachiges Mitglied des „Islamischen Staates“ in Syrien transferiert haben. Diesen Geldbetrag habe eine andere Person zuvor zur Unterstützung des IS gesammelt. Er habe der Finanzierung der Aktivitäten des „IS" in Syrien gedient.
Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung