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Neues Bürgergeld-Gesetz bietet Chancen für Arbeitssuchende im Landkreis


CELLE. Sich beruflich weiterbilden oder den fehlenden Abschluss nachholen, mit freiem Kopf in die berufliche Zukunft starten: Das neue Bürgergeld-Gesetz bietet Arbeitssuchenden viele Chancen. Bereits im Januar haben unter anderem höhere Regelsätze für mehr Entlastung gesorgt. Seit dem 1. Juli sind weitere Regelungen in Kraft getreten. So wurde unter anderem der Kooperationsplan eingeführt. Auch die berufliche Weiterbildung soll stärker gefördert werden. Das Ziel: die berufliche Qualifizierung und die nachhaltige Vermittlung in dauerhafte Arbeitsverhältnisse.


„Das Bürgergeld sichert Menschen verlässlich ab, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, weil sie ihre Beschäftigung verlieren oder eine Krise erleben. Damit der erfolgreiche Weg zurück ins Arbeitsleben gelingt, stehen Weiterbildung und Qualifizierung mehr denn je im Fokus, aber auch begleitende stabilisierende Hilfen“, erklärt Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle.


Unterstützung in allen Lebenslagen


Das Bürgergeld ist eine Leistung für Menschen, die Arbeit suchen. Einerseits stellt es den Lebensbedarf sicher, andererseits hilft es, wieder Arbeit aufzunehmen. Dabei werden die persönlichen Umstände berücksichtigt und gemeinsam passende Pläne gemacht. „Mit dem neuen Gesetz gilt: Ausbildung vor Aushilfstätigkeit. Dies ist in Zeiten des Fachkräftemangels ganz besonders wichtig. Es braucht heute immer mehr gut ausgebildete Menschen und vor allem die Integration in langfristige Arbeitsverhältnisse,“ erklärt Schwanhold weiter.


Damit das funktioniert, schafft das neue Bürgergeld-Gesetz auch mehr finanzielle Anreize: Für die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zahlt das Jobcenter im Landkreis Celle beispielsweise einen monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro. Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten Teilnehmende von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.


Zusätzlich gibt es das Angebot des ganzheitlichen Coachings. Dabei wird die individuelle Lebenssituation der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden insgesamt in den Blick genommen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit grundlegend aufzubauen und zu stabilisieren. Kundinnen und Kunden können so auch aufsuchend, also auch zu Hause, beraten werden. „Damit können wir sie noch intensiver betreuen und beraten und das ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend“, erklärt die Jobcenter-Geschäftsführerin. Das neue Bürgergeld-Gesetz hilft auch Menschen, die aufstockende Leistungen erhalten. Aktuell unterstützt das Jobcenter im Landkreis Celle rund 1800 Kundinnen und Kunden, die zwar regelmäßig arbeiten, aber deren Einkommen allein nicht ausreicht, um die Lebenshaltungs- und anerkannten Wohnungskosten (Miete und Heizung) der Familie zu tragen.


Weiterhin besonders im Fokus stehen dabei die Jugendlichen, die über ihre Eltern ebenfalls Bürgergeld beziehen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Jugendamt des Landkreis Celle und das Jobcenter im Landkreis Celle kooperieren hier bereits seit 2019 in der Jugendberufsagentur (JBA). Die Jugendlichen werden ganzheitlich beraten und unterstützt, die erforderlichen Hilfen und konkreten Angebote der drei verantwortlichen Leistungserbringer werden abgestimmt erbracht. Ziel ist es möglichst jedem Einzelnen den Weg in ein Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen. Durch die zweite Stufe der Bürgergeldreform stehen auch hier dem Jobcenter neue Ansätze, wie das ganzheitliche Coaching, zur Verfügung.


Zum Ziel mit einem gemeinsam verabredeten Plan


Der Kooperationsplan ersetzt die bisherige, sehr formale, Eingliederungsvereinbarung. Er dient als verständlicher übersichtlicher „roter Faden“ für die erforderliche Unterstützung des Betroffenen auf dem Weg zur Beschäftigungsaufnahme und wird gemeinschaftlich von der Beratungskraft des Jobcenters mit dem BürgergeldBeziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann außerdem ein neues Schlichtungsverfahren weiterhelfen.


Werden Verabredungen nicht eingehalten oder werden ohne nachvollziehbaren wichtigen Grund Mitwirkungspflichten, wie bspw. Einladungen zu persönlichen Beratungsgesprächen, nicht erfüllt, kann es zu vorübergehenden Leistungsminderungen kommen. Wird die Mitwirkung nachgeholt, wird diese zurückgenommen.


Regelsätze, Karenzzeiten und Freibeträge


Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine einjährige Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen festgesetzt. Bei Neuanträgen spielen im ersten Jahr die Größe und Kosten der Wohnung nur noch eine kleinere Rolle. „Menschen, die arbeitslos sind und sich auf die Jobsuche konzentrieren müssen, sollen sich möglichst nicht zusätzlich mit der Wohnungssuche belasten müssen“, erklärt Schwanhold.


Seit Juli haben sich zusätzlich die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen geändert. Beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Das gilt auch für Schülerjobs in den Ferien. Das Einkommen aus diesen Jobs wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. „Mit dem Bürgergeld sollen insbesondere junge Menschen verstärkt erfahren, dass sich arbeiten finanziell auch lohnt und einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag darstellt“, so Schwanhold.


Der einfachste Weg zum Bürgergeld und zur Arbeit ist online!


Das Bürgergeld kann einfach online beantragt werden. Alle Anträge, Dokumente und Nachweise können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Im Online-Profil können Kundinnen und Kunden des Jobcenters im Landkreis Celle dann zum Beispiel auch Weiterbewilligungsanträge stellen oder auch ganz einfach online ihre Termine vereinbaren. Auch können über diesen Weg regelmäßig Stellenangebote übersandt werden.


„Da nicht alle Kundinnen und Kunden über die erforderliche Ausstattung verfügen oder sich an die Nutzung trauen, haben wir einen neuen Service eingerichtet - den digitalen Service-Raum. Hier haben Kundinnen und Kunden ab sofort die Möglichkeit, mit Unterstützung unserer Mitarbeitenden die Anliegen gleich vor Ort am PC zu erledigen“, erklärt Schwanhold. Auch dafür können online Termine gebucht werden.


Und wer einfache Dinge bequem klären möchte oder aufgrund von Betreuungspflichten nur eingeschränkt zu persönlichen Beratungsgesprächen kommen kann, kann das Angebot der Online-Videoberatung in Anspruch nehmen.


Weitere Informationen zum neuen Bürgergeld-Gesetz und zur Beantragung des Bürgergeldes finden Sie auf der Homepage des Jobcenters im Landkreis Celle: www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Celle


Foto: Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin Jobcenter im Landkreis Celle

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