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Nach tödlichem Unfall: Oberlandesgericht Celle bestätigt Gefängnisstrafe

  • Extern
  • 30. Juli 2025
  • 2 Min. Lesezeit
Eingang des Oberlandesgerichts in Celle
Symbolfoto: Archiv

CELLE. Nach einem tödlichen Unfall auf der A27 bei Langwedel im März 2023 muss der Verursacher eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monate verbüßen. Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision des heute 35-jährigen Angeklagten verworfen und bestätigte damit die Strafe, die das Landgericht Verden im Januar 2025 verhängt hatte.


In den Verfahren beim Land- und Oberlandesgericht ging es nur noch um die Strafhöhe. Der Sachverhalt war bereits vom Amtsgericht Verden festgestellt worden, das den Angeklagten im Juni 2024 wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt hatte.


Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Angeklagte vor dem Unfall mehrere Flaschen Bier getrunken und war mit seinem Firmenwagen auf dem Weg nach Walsrode, um dort Kokain zu kaufen. Während der Fahrt schrieb er Kurznachrichten mit seinem Mobiltelefon und beschleunigte sein Auto auf rund 160 km/h. Im Bereich des Rasthofs Goldbach übersah er einen Smart, der auf die Autobahn auffuhr. Die Fahrerin des Smarts wurde bei dem Zusammenstoß tödlich verletzt. Der Angeklagte fuhr trotz des Unfalls weiter, stellte das Auto auf dem Seitenstreifen ab und floh mit einer Flasche Schnaps über ein Feld. Er wickelte dann sein Kokaingeschäft ab und ließ sich von seiner Mutter abholen.


Verfahren am OLG Celle: Revision beanstandet Höhe der Strafe


Mit der Revision hatte der Verteidiger die Strafhöhe beanstandet. Er war der Ansicht, dass eine Strafe von höchstens zwei Jahren „naheliegend“ gewesen sei. Eine solche Strafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Landgericht hätte seine höhere Strafe deshalb besser begründen müssen, so die Ansicht des Verteidigers. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts ist dem nicht gefolgt: Die Strafe sei bereits ausgesprochen milde und die Begründung des Landgerichts ausreichend. Mit der Entscheidung des OLG ist die Verurteilung rechtskräftig.


Text: Oberlandesgericht Celle

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