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Ministerium greift ein – Fällung der Allee Breite Straße untersagt


Foto: Anke Schlicht



CELLE/HANNOVER. "Aktuell nichts Neues", sagt die Stadt. "Wir sind in der Feinplanung", sagt die Stadtbaurätin. "Wir können selbst entscheiden, welche Bäume wir fällen", sagt der Fachbereichsleiter. Doch CELLEHEUTE-Informationen offenbaren: Nichts von dem stimmt. Nichts Neues also? Mitnichten: Was #Politik und #Verwaltung veschweigen: In dem seit Monaten schwelenden Streit um die #Linden in der Breiten Straße in Celle haben sie ein "Fällverbot" erhalten - von höchster Stelle, dem Land #Niedersachsen. Und das bereits seit sechs Wochen. Ins Rollen brachte das Verfahren die Einlassung einer Cellerin. Das Niedersächsische #Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Stadt Celle in seiner Eigenschaft als Obere #Denkmalschutzbehörde am 30. September 2022 davon unterrichtet, dass „die Ausführung der Planungsvariante 2b für die Breite Straße aus hiesiger Sicht im Ergebnis eine Denkmalzerstörung i.S. von § 6 Abs. 2 NDSchG [Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz] und somit nicht genehmigungsfähig wäre.“


Das Eingreifen des Ministeriums ist das Ergebnis einer Fachaufsichtsbeschwerde, die eine Cellerin im Sommer dieses Jahres gegen die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Celle gestellt hatte. Sie teilte dem Ministerium in einem Anschreiben zur rund 40 Seiten langen Beschwerde mit, dass die Verwaltung für die Sanierung der denkmalgeschützten Allee „Breite Straße“ eine Umbauvariante favorisiere, die „das Fällen sämtlicher Alleebäume (Linden) und die Veränderung der ‚Kubatur und Topographie‘ des Kulturdenkmals ‚Allee‘“ erwarten lasse. Daraufhin holte das Referat Denkmalpflege des Ministeriums die notwendigen Informationen von den beteiligten Behörden ein, entschied gegen die Pläne der Stadt und antwortete nun auch der Initiatorin der Fachaufsichtsbeschwerde.


Das Schreiben lässt erkennen, dass die im Neuen Rathaus angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde offenbar nicht mit Hannover kommuniziert hat, obwohl das Denkmalschutzgesetz vorgibt, „Maßnahmen von besonderer Bedeutung“ – um solche handelt es sich im Fall der Breiten Straße - rechtzeitig bei dem übergeordneten Amt anzuzeigen. Vor diesem Hintergrund waren die Aussagen des zuständigen Fachbereichsleiters Jens Hanssen in der Ratssitzung am 15. Juni auf die Frage eines Ratsmitgliedes, ob die Kommune denn tatsächlich befugt sei, eine Gesamtentnahme der Lindenallee vorzunehmen, irreführend bzw. falsch: „Ja. Die Stadt ist befugt. Wir sind selber Untere Denkmalschutzbehörde. Natürlich haben wir diese Denkmalfrage geklärt…“ Der Fachbereichsleiter schloss seine Ausführungen mit den Worten: „Das können wir selber entscheiden, da brauchen wir keine Hilfestellung aus Hannover oder sonst wo.“


Die Initiative der Cellerin hat eines Besseren belehrt. Und wie reagiert die Stadtverwaltung? „Aktuell gibt es dazu noch nichts Neues zu vermelden. Wir werden zu gegebener Zeit entsprechend informieren“, teilt Pressesprecherin Myriam Meißner auf die heutige Anfrage von CH nach dem aktuellen Stand der Breiten Straße mit. Am 24. Oktober hatte die Stadtbaurätin Elena Kuhls verlauten lassen: „Grundsätzlich sind die Planungen zur Breiten Straße abgeschlossen, jedoch stecken wir als Verwaltung noch in der Feinplanung.“ Dass diesem Verwaltungshandeln das Eingreifen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vorausging, blieb unerwähnt.

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