Mehrkosten für Personal und Entsorgung: Müllgebühren steigen um acht Prozent
- Stefan Kübler
- vor 3 Minuten
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CELLE. Die Menschen in Stadt und Landkreis Celle müssen in den kommenden zwei Jahren mehr Geld für die Müllabfuhr bezahlen. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle (ZAC) hat eine Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich acht Prozent angekündigt. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung ist bei der jüngsten Verbandsversammlung einstimmig beschlossen worden.
Restmüll wird merklich teurer
Die Grundgebühr für eine Restmülltonne steigt demnach von 72,05 auf 81,56 Euro pro Jahr. Dazu kommt die Mindestentleerungsgebühr, die von 19,20 auf 20,64 Euro steigt. Für die Leerung von Restmülltonnen in Celle werden künftig 0,086 Euro pro Liter berechnet (bisher 0,08 Euro pro Liter). Die Gebühr für die Leerung der Biotonnen steigt von 0,05 auf 0,051 Euro pro Liter. Für Bio- und Papiertonnen wird weiterhin keine Grundgebühr erhoben.
Mehr Gebühren für Selbstanlieferung und Sperrmüll
Wer seinen Müll selbst zur Entsorgungsanlage bringt, wird 2026 und 2027 auch dafür etwas mehr bezahlen müssen. Höhere Gebühren werden unter anderem für Sperrmüll, Altholz, Bauschutt und Grünabfall erhoben. Als Beispiel: Ein Kofferraum voller Grünabfall kostet 3,80 statt bisher 3,60 Euro. Für einen Kofferraum voller Sperrmüll werden 8,40 statt bisher 7,20 Euro fällig. Für die Abholung von Sperrmüll bis sechs Kubikmeter vor der eigenen Haustür werden künftig 36 statt bisher 30 Euro erhoben.
ZAC plant mit elf neuen Stellen
Der ZAC begründet die Gebührenerhöhung vor allem mit steigenden Personalkosten. Für 2026 und 2027 werde mit rund elf neuen Stellen geplant, darunter neues Personal für die IT sowie die Annahme von Elektroschrott, mehr Stellen als Reserve und mehr Anteile für das Waschmobil. Ein weiterer Kostentreiber seien die gesetzlich geregelten Abgaben für die CO2-Emmissionen. Dazu kommen geringere Verwertungserlöse, sodass beispielsweise Altholz demnächst nicht mehr verwertet, sondern nur noch entsorgt wird.
Mehr wilder Müll befürchtet
Versammlungsmitglied Charles M. Sievers gab in der Sitzung zu bedenken, dass durch die Erhöhung der Grundgebühr vor allem „der kleine Mann“ belastet werde und dadurch die Gefahr der wilden Müllentsorgung steige. Mitglied Reinhard Rohde sagte, eine Erhöhung um acht Prozent klinge erstmal hoch, sollte aber in Relation zur allgemeinen Inflation gesehen werden. Die neuen Gebühren treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für zwei Jahre. Künftig sollen die Gebühren immer alle zwei Jahre neu kalkuliert werden.














