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Lockerungen bei Besucherregelung im AKH


CELLE. Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Celle passt seine Besucherregelung an: "Unter bestimmten Bedingungen" können stationäre PatientInnen ab sofort wieder Besuche empfangen. Die Besuchszeit sei von 8 bis 17 Uhr. Laut Mitteilung des AKH müssen BesucherInnen im Haus stets eine FFP2-Maske tragen und unabhängig des Impf- und Genesenen-Status einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen (zertifizierter PCR oder Antigen-Test, kein Selbtstest). Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

„Außerdem gilt die sich im Laufe der Pandemie bewährte 1-1-1-Regelung – eine Patientin bzw. ein Patient darf also pro Tag eine Besucherin bzw. einen Besucher eine Stunde lang empfangen“, sagt AKH-Sprecher Tobias Mull. Zudem gebe es verschiedene Ausnahmeregelungen, Details sind in der aktuellen Besucherregelung zu finden, die auf der Homepage des AKH einsehbar ist.

„Eine dieser Regelungen betrifft etwa den Kreißsaal. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung, Schwangere können also von einer im Voraus benannten Bezugsperson im Verlauf der Entbindung dauerhaft begleitet werden. Anschließende Besuche sind ebenfalls möglich“, erklärt der AKH Sprecher. „Rund um die Geburt bieten wir jetzt auch einen besonderen Service an. Da Kreißsaalführungen im Vorfeld einer Geburt aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin leider nicht möglich sind, kann man sich auf der Internetseite des AKH mit einer virtuellen Kreißsaalführung selbst ein Bild von den Räumlichkeiten machen“, sagt Mull. Zu finden ist dieses Angebot unter der Adresse https://www.akh-celle.de/akh-virtuell.


Weitere Ausnahmeregelungen innerhalb der aktuellen Besucherordnung betreffen etwa Besuche durch beide Eltern oder Sorgeberechtigte von Minderjährigen sowie Besuche von palliativmedizinisch versorgten PatientInnen und Besuche beim Vorliegen eines dringenden Notfalls.


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