HANNOVER. Ab Ostersonnabend, den 8. April, entfällt als letzte staatlich geregelte Verordnung die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Die entsprechende Norm im Bundesinfektionsschutzgesetz läuft am 7. April (Karfreitag) aus.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erklärt: „Die Folgen der Corona-Pandemie haben den Menschen in unserem Land viel abverlangt. Insbesondere die Zeit, bevor wir über einen wirkungsvollen Impfstoff verfügen konnten, war für viele Menschen mit Entbehrungen verbunden. Schwere Krankheitsverläufe, Long COVID und leider auch Todesfälle haben Spuren und Lücken hinterlassen. Auch wenn wir dank der hohen Impfbereitschaft, der damit verbundenen guten Immunität der Bürgerinnen und Bürger und einem stetigen Abflachen der Gefährlichkeit des Virus schon seit einiger Zeit recht unbeschwert durchs Leben gehen, ist dieses Ostern doch für mich mit einem besonderen Gefühl der Erleichterung verbunden. Ich bin dankbar und froh, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem wir guten Gewissens sagen können, jede und jeder von uns kann und sollte weiterhin eigenverantwortlich handeln und bei Bedarf beispielsweise zur Maske greifen. Ich danke allen Niedersächsinnen und Niedersachsen für ihre Durchhaltekraft und ihre Vernunft.“
Die Landesregierung werde auch über den 7. April hinaus auf der Internetseite www.niedersachsen.de/coronavirus Basisinformationen bereithalten. Da die Meldepflicht zu COVID-19 rechtlich im Infektionsschutzgesetz verankert ist, würden die Infektionszahlen weiterhin vom Landesgesundheitsamt (NLGA) an das RKI übermittelt. Das NLGA beobachtee im Rahmen der ARE-Surveillance den Verlauf von Atemwegserkrankungen (z.B. Influenza, Corona, RSV) in Niedersachsen. Im ARE-Wochenbericht werde die aktuelle Situation dargestellt und bewertet:www.nlga.niedersachsen.de/are/aktueller-wochenbericht-198143.html.
Weitere Daten, wie die Auslastung der Krankenhäuser, halte das RKI online auf www.rki.de/pandemieradar bereit.