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Landkreis „Gnadenlos“ verhängte Maximum-Bußgelder


Foto: Peter Müller

CELLE. Das Amtsgericht Celle fand deutliche Worte zum Vorgehen des Landkreises Celle bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Der Landkreis ist über das Ziel hinausgeschossen“, stellte die Staatsanwaltschaft am 13.3.2023 im Verlauf einer Verhandlung gegen eine Cellerin, die sich nicht hatte impfen lassen gegen das Covid-Virus (Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis | CELLEHEUTE.DE | Gesellschaft), fest. Die Behörde habe anders als andere Landkreise in Deutschland stets das Maximum bei der Höhe des Bußgeldes, also 2.500 Euro, ausgeschöpft ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Betroffenen.


Die Landrätin des Landkreises Soest hatte lediglich 150 Euro #Bußgeld verhängt. Im Ammerland war von 1.000 bis 1.500 Euro die Rede. Im Juni 2022 teilte das Ministerium für Soziales und Gesundheit Baden-Württemberg mit, die ersten Bußgelder seien im Zuge der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht verhängt worden in einer Größenordnung von 250 bis 300 Euro.


Andernorts scheint die gesetzliche Vorgabe, „die finanzielle Situation der Person, der das Bußgeld auferlegt werden soll, zu berücksichtigen“, funktioniert zu haben.

Was war also anders beim #Landkreis #Celle? „Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Gericht grundsätzlich den Bescheid als rechtlich einwandfrei ansieht“, teilt der Landkreissprecher Tore Harmening auf CH-Anfrage mit, beruft sich auf den Gesetzestext und fährt fort: „Da uns auf Nachfrage keine Informationen zum finanziellen Hintergrund gegeben wurden, hat der Landkreis sich an die Vorgaben des Erlasses gehalten. Wenn das Gericht mit erweiterten Informationen - zum Beispiel zum finanziellen Hintergrund - zu einer anderen Auffassung gekommen ist, nehmen wir das zur Kenntnis. Eine andere Entscheidung durch den Landkreis war jedoch wegen der fehlenden Mitwirkung der Betroffenen nicht möglich.“


Die Arbeitgeber waren verpflichtet, diejenigen Mitarbeiter beim Gesundheitsamt zu melden, die die geforderten Impfnachweise gegen das Covid-Virus nicht vorgelegt hatten. Die Bußgeldverfahren nahmen damit ihren Lauf, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung wurde vom Gesundheitsamt ein Formular versandt, in dem sich die Betroffenen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern konnten. Eine Frage lautete „Die Ordnungswidrigkeit gebe ich zu?“ Ja oder nein konnte angekreuzt werden, die Angaben waren freiwillig ebenso wie die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, also die Nennung des monatlichen Nettoeinkommens sowie ggf. Schulden ohne Gegenwert. Dass die Empfänger der Anhörungsbogen die Felder nicht ausgefüllt haben, überrascht wenig, gingen sie doch davon aus, keine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Der Landkreis beruft sich jedoch auf „die fehlende Mitwirkung der Betroffenen“. Insgesamt hat die Verwaltung 72 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gefertigt und verschickt. Betretungsverbote und Ausnahmeregelungen gab es nicht.


Längst hat sich das Rad weitergedreht. Die Corona-Pandemie ist offiziell für beendet erklärt, aber es gibt Nachwirkungen unterschiedlichster Art. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, die sich stapeln in den Amtsgerichten, erlassen auf Basis einer Pflicht, die am 31.12.2022 abgeschafft wurde, ist nur eine davon. Etliche Prozesse sind anhängig, darauf wies Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper im Nachgang zum Verfahren gegen Barbara B. (Name von der Redaktion geändert) hin. Dem Urteil des #Amtsgerichtes Celle von 500 Euro Bußgeld steht der Freispruch des Amtsgerichtes Lippstadt vom 13.3. gegenüber (Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Freispruch beim Amtsgericht Lippstadt ! Kein Bußgeld! - Ellen Rohring Rechtsanwältin (kanzlei-rohring.de).

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