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Konrad Frerichs zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt

  • Extern
  • 1. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Foto: LandessozialgerichtNiedersachsen-Bremen
Foto: LandessozialgerichtNiedersachsen-Bremen

CELLE. Der für das Sozialhilferecht zuständige 8. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hat einen neuen Vorsitz. Konrad Frerichs folgt zum 1. Juni 2024 auf Hartmut Wessels, der Ende Mai in den Ruhestand getreten ist.

 

LSG-Präsidentin Katrin Rieke sprach Herrn Frerichs ihre Glückwünsche aus: „Ich freue mich sehr über die Ernennung und den nahtlosen Wechsel im Vorsitz. Herr Frerichs ist eine herausragende Richterpersönlichkeit mit höchster fachlicher Expertise, weitreichender Erfahrung und ausgeprägter Sozialkompetenz. Er übernimmt den Vorsitz eines Senats, dessen Rechtsprechung er schon als Berichterstatter über viele Jahre maßgeblich mitgeprägt hat. Für das neue Amt wünsche ich ihm viel Freude und gutes Gelingen. Ich weiß, dass der Senat bei ihm in besten Händen ist.“

 

Zum Werdegang:

Konrad Frerichs wurde 1973 in Celle geboren. Er lebt in Hannover und hat zwei Kinder. Von 1994 bis 1999 studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen und war dort von 2000 bis 2004 am juristischen Seminar beschäftigt. Das Referendariat absolvierte er ebenfalls in Göttingen von 2002 bis 2004. Im Jahre 2006 wurde er zum Richter in der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit ernannt und war zunächst am Sozialgericht Hildesheim tätig. Zwischen 2010 und 2012 war er an das Bundessozialgericht abgeordnet, woran sich bis Ende 2013 eine Abordnung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin unmittelbar anschloss. Nach seiner Ernennung zum Richter am LSG in Celle war Herr Frerichs im 8. Senat eingesetzt, wo er insbesondere die Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entscheidend mitgeprägt hat.

 

Er ist hervorgetreten durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen in Kommentaren und Fachzeitschriften. Durch eine Vielzahl von Vortrags-, Lehr- und Dozententätigkeiten ist er einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt geworden.


Text: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

 

 

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