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Jobs für 1.790 Bauarbeiter im Kreis Celle sind „winterfest“

  • Extern
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit
Foto: IG BAU |Nils Hillebrand
Foto: IG BAU |Nils Hillebrand

CELLE. Die Jobs der rund 1.790 Baubeschäftigten im Landkreis Celle sind „winterfest“: „Wer

auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost

kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und

Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt

Ulrich Boes von der IG BAU Nord-Ost-Niedersachsen.


Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere

Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können

Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten

draußen unmöglich macht“, so der stellvertretende IG BAU-Bezirksvorsitzende Boes.

Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein

Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.


„Wichtig ist, dass möglichst viele der 197 Baubetriebe im Landkreis Celle das SaisonKug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand:

Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im

Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“,

sagt Ulrich Boes. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job

und stabile Einkünfte“.


Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche

es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so

frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein

großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind

schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom

Team“, so der stellvertretende Bezirksvorsitzende der IG BAU Nord-OstNiedersachsen. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.


„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen,

ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der

Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der stellvertretende

IG BAU-Bezirksvorsitzende Boes. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten

müssten Firmen im Kreis Celle vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.


Text: Industriegewerkschaft, Bauen-Agrar-Umwelt

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