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Illegales Autorennen in Celle: Drei Fahrzeuge auf der Hafenstraße

  • Extern
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Hafen Celle
Foto: Stefan Kübler

CELLE. Sonntagabend ist es in Celle zu einem illegalen Kraftfahrzeugrennen gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen waren daran drei Fahrzeuge beteiligt. Nach bisherigen Erkenntnissen standen gegen 20:40 Uhr ein BMW-Fahrer und ein Mercedes-Fahrer mit ihren Fahrzeugen nebeneinander auf der Hafenstraße.


Mit Vollgas nebeneinander über die Hafenstraße


Dann beschleunigten beide aus dem Stand mit Vollgas und fuhren weiterhin nebeneinander auf der Hafenstraße in Richtung Biermannstraße. Ein grüner VW folgte den beiden dabei.


Im Rahmen der Nahbereichsfahndung wurde der Mercedes auf dem Schützenplatz angetroffen und die drei Insassen im Alter von 24, 29 und 48 Jahren kontrolliert. Hierbei handelte es sich vermutlich um die Fahrer der drei Fahrzeuge. Die eingesetzten Beamten erteilten den drei Personen einen Platzverweis für die Hafenstraße und den Schützenplatz.


Polizei ermittelt gegen drei Männer


Die Polizei ermittelt nun wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gegen sie. Illegale Kraftfahrzeugrennen stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmende dar. Gerade beim Beschleunigen aus dem Stand und bei hohen Geschwindigkeiten können.


Verkehrssituationen schnell außer Kontrolle geraten. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit der beteiligten Fahrer, sondern auch um die von unbeteiligten Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern.


Illegales Autorennen kann Gefängnisstrafe nach sich ziehen


Die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ist nach § 315d StGB eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Liegt eine konkrete Gefährdung vor, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


Kommt es zu einer schweren Gesundheitsschädigung oder zum Tod eines Menschen, sind noch deutlich höhere Strafen möglich. Darüber hinaus kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Fahrerlaubnis entzogen und das Fahrzeug eingezogen werden.


Text: Polizeiinspektion Celle

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