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Freiwillige Rentenbeiträge: Frist läuft Ende März ab


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CELLE. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, hat noch bis zum 31. März 2022 die Gelegenheit, freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nachzuzahlen, wie der SoVD Celle mitteilt. Dadurch sei es beispielsweise möglich, den Anspruch auf die Altersrente zu erhöhen – und unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben. Die freiwilligen Zahlungen können monatlich in einer beliebigen Höhe zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro geleistet werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle berät rund um das Thema.


Freiwillige Beiträge rückwirkend für 2021 nachzahlen: Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können das noch bis zum 31. März tun. „Die Höhe der monatlichen Zahlungen kann von Betroffenen in einem Rahmen von 83,70 Euro bis 1.320,60 Euro frei bestimmt werden“, informiert SoVD-Beraterin Sabine Kellner.


Durch die freiwilligen Rentenbeiträge können Zahlende beispielsweise in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten sowie ihre Altersrente erhöhen – oder unter bestimmten Voraussetzungen so einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. „Dafür sind allerdings fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto nötig. Für Personen, die vor 1955 geboren wurden und trotz Kindererziehung nicht auf fünf Beitragsjahre kommen, gibt es dabei eine Sonderregelung. Sie können auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze jederzeit noch fehlende Beträge einzahlen und nachträglich einen Rentenanspruch erhalten“, weiß Kellner.


Die BeraterInnen des SoVD in Celle stehen für Fragen rund um die freiwilligen Beitragszahlungen zur Verfügung und helfen auch gerne bei anderen Rententhemen weiter. Erreicht werden kann der Verband telefonisch unter 05141 902910 oder mit einer E-Mail an info.celle@sovd-nds.de.






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