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Frauen-Organisationen beobachten Prozess gegen Romiena S.


Kundgebung vor dem OLG Celle. Foto: Andrea Knoop

CELLE. Gestern wurde die Hauptverhandlung gegen die mutmaßliche „IS“-Terroristin Romiena S. am Oberlandesgericht in Celle begonnen (CELLEHEUTE berichtete). Der "Dachverband des êzîdischen Frauenrats e. V." sowie der "feministischen Organisierung: Gemeinsam kämpfen! Für Selbstbestimmung und Demokratische Autonomie" beobachten den Prozess und teilen dazu mit - unkommentiert, unzensiert:

Am ersten Hauptverhandlungstag wurde durch die Generalbundesanwaltschaft die Anklageschrift verlesen. Danach nahm die Angeklagte ihr Recht auf eigene Darstellung wahr. Bei der anschließenden Befragung der Angeklagten zu ihren Ausführungen seitens des Senats, kam es zu einigen Hinweisen auf Widersprüche zu ihren eigenen Aussagen. Deutlicher wurden die Widersprüche jedoch bezüglich des vorliegenden Beweismaterials, woraus der vorsitzende Richter innerhalb der Aussagen von Romiena S. und insbesondere zu dem Beweismaterial. Die Beschuldigte nannte am ersten Prozesstag eine hohe Anzahl bekannter bereits verurteilter deutscher „IS“-Mitglieder sowie in diesem Zusammenhang in Deutschland aktuell Angeklagter. Nach einer Unterbrechung wies der vorsitzende Richter Rosenow sie hierauf explizit hin: ein Geständnis müsse rückhaltlos sein und dürfe nicht nur das umfassen, was ohnehin bewiesen werden könne.

Anlässlich des Prozessauftaktes fand am Morgen des 09. März eine Kundgebung unter dem Motto „Lückenlose Aufklärung der „IS“-Verbrechen“ vor dem OLG in Celle statt, zu der der Dachverband des êzîdischen Frauenrats e. V. (Sîwana Meclîsa Jinên Êzîdî) und die Feministische Organisierung: Gemeinsam kämpfen! Für Selbstbestimmung und Demokratische Autonomie“ aufgerufen hatten. Cicek Yildiz, Vertreterin des êzîdischen Frauendachverbands, sagte zu den Hintergründen: „Wir Frauen möchten Gerechtigkeit, ohne Gerechtigkeit kein Frieden mit sich selbst und auch nicht in der großen Gesellschaft“ und weiter „Wir wollen unsere Wunden versorgen, wenn man uns ließe – die Anerkennung des Genozid-Feminizids ist eine wichtige Grundlage dafür.“ Auch die feministische Organisierung teilt diese Auffassung: Mila Borkner, eine Vertreterin, erklärte: „Frauen im „IS“ sind keine Mitläuferinnen. Sie haben tragende Rollen eingenommen und sich an den unmenschlichen Verbrechen aktiv beteiligt. Die Anklageschrift gegen Romiena S. ist hierfür ein eindeutiges Beispiel.“ Aus diesem Grund beteiligen beide Organisationen sich an einer zivilen Prozessbeobachtung in Celle. An der Kundgebung beteiligten sich circa 10 Personen, sie verlief ohne Zwischenfälle.


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