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Erfolgreiche Fortbildung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Hannover

  • Extern
  • vor 3 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Tora
Symbolbild: WIX

CELLE/HANNOVER/OLDENBURG. Am 5. November 2025 fand in den Räumlichkeiten der Jüdischen Gemeinde Hannover eine Fortbildung zum Thema „Antisemitismus in Deutschland – eine Betrachtung aus strafrechtlicher Sicht“ statt. Organisiert von den Generalstaatsanwaltschaften Niedersachsens in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, bot die Veranstaltung Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Polizeibeamtinnen und -beamten in Anwesenheit des Präsidenten des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, des Niedersächsischen Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens sowie der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte wertvolle Einblicke in die strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus. 


Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung mit der Frage, wie Jüdinnen und Juden antisemitische Übergriffe sowie den Umgang von Polizei und Justiz mit entsprechenden Strafanzeigen wahrnehmen. Dazu berichteten drei Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft über ihre Erfahrungen mit antisemitischen Anfeindungen, über Hürden in Ermittlungsverfahren sowie über ihre Erwartungen an Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Im Anschluss an die Berichte der Betroffenen hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Fragen zu stellen und in einen direkten Austausch zu treten.


Nach einem sich der Diskussion anschließenden Besuch der Synagoge erläuterte Herr Oberstaatsanwalt Professor Dr. Lehmann, Ansprechpartner für Antisemitismus bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, die strafrechtlichen Herausforderungen bei der Verfolgung antisemitischer De-likte und stellte aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung vor.


Die Fortbildung war ein wichtiger Schritt zur weiteren Sensibilisierung für den justiziellen Umgang mit antisemitischen Straftaten und die Stärkung des Austauschs zwischen der jüdischen Gemeinschaft und den Strafverfolgungsbehörden.



Text: Generalstaatsanwaltschaft


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