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Enttäuschung über Polizei nach Zechprellerei in Celle

Aktualisiert: vor 20 Stunden

Foto: Frieling
Foto: Frieling

CELLE. Schönster Sonnenschein, bestes Wohlfühl-Wetter: Die Außengastronomie in Celle hat am vergangenen Wochenende einen Saisonauftakt nach Maß gehabt. Den Mitarbeitern eines Lokales dürfte der Sonntag aber auch aus einem anderen Grund in Erinnerung bleiben – sie waren mit Zechprellerei konfrontiert. Und mit der Enttäuschung über das Handeln des Rechtsstaates.


Ohne zu zahlen wollte sich eine Person davonmachen, doch der aufmerksame Wirt hatte den Versuch gestoppt und die Polizei alarmiert. Doch als die Beamten vorbeischauten, war die Überraschung beim Personal des Restaurants groß – sie ließen die 44 Jahre alte Frau gehen. „Die hätten den Menschen ja zumindest mal kurz mitnehmen können, so macht der das anderswo gleich wieder“, schüttelte eine Bedienung den Kopf. Und entschuldigte sich bei den Gästen für den Vorfall, für den sie nun wirklich nichts konnte.


Festhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet


Ein Festhalten oder die Mitnahme zur Dienststelle sei ihren Kollegen rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, sagt dazu Celles Polizeisprecherin Ulrike Trumtrar, „etwa wenn die Identität nicht festgestellt werden kann oder besondere Haftgründe vorliegen. Diese Voraussetzungen waren in dem Fall nicht gegeben.“ Darüber hinaus sei ein Platzverweis erteilt worden, um weitere Störungen vor Ort zu verhindern, das Lokal erteilte ein Hausverbot.


Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Missetäters (Zechprellerei = Betrug, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann) hat der Gastwirt jetzt zivilrechtliche Ansprüche auf Bezahlung - doch das dauert. Wegen des vergleichsweise geringen Schadens erscheint ein Verfahren fraglich. Die Frustration auf Seiten des Restaurants ist jedenfalls nachvollziehbar, eine „Präventions-Erfahrung“ hat die Delinquentin eher nicht gemacht. Sie habe schon bei der Bestellung merkwürdig gewirkt, schilderte eine Servicekraft ihren Eindruck von der Frau. „Aber wir wollen ja niemanden von vornherein ausschließen.“ Nach dieser Erfahrung müsse man in künftigen ähnlich gelagerten Situationen allerdings überlegen, ob man die Bestellungen noch entgegen nähme.


„Polizeiliches Handeln ist an Verhältnismäßigkeit gebunden“

„Wir können nachvollziehen, dass die Situation aus Sicht des betroffenen Gastronomiebetriebs unbefriedigend wirkt“, sagt Polizeisprecherin Trumtrar. „Gleichwohl ist polizeiliches Handeln stets an die gesetzlichen Vorgaben und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.“


Anlaufstellen für Menschen in Notlagen sind etwa die die Celler Bahnhofsmission, die montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr Getränke und belegte Brote bereit hält.

Die Essenszeit der Diakonie im Gemeindezentrum Neustädter Kirche, Neustadt 75 (Telefon 05141/38 13 10) bietet montags bis freitags von 11.30 bis 13 Uhr warmes Essen für 2 Euro an.

Jeden 3. Sonntag im Monat bieten die Malteser um 12.30 Uhr in den Gemeinderäumen von St. Ludwig, Bullenberg 6a, Mittagstisch für Bedürftige an (Telefon 05141/9 05 40, info.celle@malteser.org),

Die Celler Tafel, Uferstraße 10, Tel. 05141/2 43 63, ist Sonntag und Dienstag ab 13 Uhr geöffnet.

Dienstags von 9.30 bis 12 Uhr gibt's ein Bürgerfrühstück im CaritasPoint in Wietzenbruch, Fuhrberger Landstraße 10, Tel. 05141/75 08 20, info@caritas-celle.de.

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