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Coronamaßnahmen: Maskenpflicht im Flugzeug bleibt - außer bei "Regierungsflügen"


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Foto: Xavier Gallego Morel / stock.adobe.com


BERLIN. Die Bundesregierung plant, ab Oktober wieder die Maskenpflicht in Geschäften zu verhängen. In Fernzügen und Flugzeugen sollen FFP2-Masken vorgeschrieben sein. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. Politiker gönnen sich erwartungsgemäß erneut Ausnahmen: Auf Dienstflügen in Regierungsfliegern gilt die Pflicht nicht.

Anders als zunächst geplant sieht der Entwurf nicht mehr vor, Personen eine Ausnahme von der Maskenpflicht zu erteilen, wenn sie vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Stattdessen sieht der neue Gesetzentwurf eine "Kann-Regelung" für die Länder vor. Davon können zudem auch genesene Menschen betroffen sein. Für Niedersachsen gilt erfahrungsgemäß, dass die Empfehlungen zur Pflicht werden.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, "das letzte Wort habe das Parlament".

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