top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Bild.png
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Text.png

Anzeigen

2025000032661503RR.png
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
2025000034129601R2.gif

Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung


ree

CELLE. Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Behinderung fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle.


Um durch eine Behinderung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Sabine Kellner, SoVD-Berater*in aus Celle. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro.


Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch Rentner*innen, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt. Werden eine Behinderung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der Behinderung gezahlt“, fügt Kellner hinzu.


Die Berater*innen des SoVD in Celle unterstützen gerne bei der Beantragung eines Grads der Behinderung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema Behinderung zur Verfügung. Der SoVD kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail kontaktiert werden (05141-902910), info.celle@sovd-nds.de).

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page