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Begründung Nr. 3 für „Beleuchtete Ödnis“


Beleuchtetes Gewerbegebiet ohne Gewerbe "Auf der Grafft" Fotos: Peter Müller

CELLE. Warum handelt eine Stadtverwaltung, wie sie handelt? Für so manchen Celler tun sich bei den unterschiedlichsten Anlässen Fragen auf, gelegentlich gleich ganze Kataloge. Geht es um Großereignisse wie Kahlschläge dickstämmiger Eichen in schönster Herbstpracht, braucht indes niemand nachzuhaken, das Rathaus liefert eine Begründung für die Investoren-Zuarbeit gleich mit in der Früh, parallel zum Purzeln der Stämme und Äste, in Form einer Pressemitteilung (CH berichtete). Einige Bürger mögen den Ausführungen folgen, Einzelne begnügen sich mit Kopfschütteln, wieder andere loben das Funktionieren einer „Ausreden-Ideen-Schmiede“.


Letztere Variante ist schwer zu belegen, wird jedoch unterfüttert durch einen Vorgang aus dem gut gemeinten Service des Rathauses „Schreib’s uns einfach“: Warum wird ein Gewerbegebiet ohne Gewerbe des Nachts beleuchtet? Mit dieser Frage zum Gelände „Auf der Grafft“ in Westercelle wandte sich eine Einwohnerin im November 2021 an das Beschwerdemanagement der Stadt und erhielt folgende Antwort:

„Die Straßenbeleuchtung musste laut Ausschreibung vollständig errichtet werden. Hinzu kommt, dass dieser Bereich sehr dunkel ist und auch nächtlich von Bürgern genutzt wird, die leider auch in der Nacht ihr Unwesen treiben (z.B. Demontieren der Beleuchtung usw.). Daher sehen wir uns gezwungen, die Leuchten in der Nacht an zu lassen.“


Angesichts von Energiekrise und einem Runden Tisch zu Einsparpotentialen auf kommunaler Ebene griff CH das Thema auf, fragte nach bei den Verantwortlichen für die Straßenbeleuchtung, den Stadtwerken. Deren Geschäftsführer Thomas Edathy übermittelte am 22.9.2022 folgende Begründung für die "Beleuchtete Ödnis": „Wir haben nach Rücksprache mit der Stadt entschieden, die 25 mit neuen LED-Leuchten bestückten Laternen ‚Auf der Grafft‘ weiter brennen zu lassen. Begründung: Der Aufwand für die Abstellung steht in keinem Verhältnis zur Einsparung. Alle Leuchten müssten mit einer Banderole versehen werden, damit ersichtlich ist, dass diese in der Nacht nicht leuchten. Diese Banderolen müssen bei Wiedereinschalten wieder entfernt werden. Darüber hinaus besteht das Risiko von Materialschäden. Denn Leuchten, die länger nicht in Betrieb sind, drohen beim Wiedereinschalten auszufallen.“


Unterdessen nutzte eine Einwohnerin erneut den Service „Schreib’s uns einfach“ und berichtete vor dem Hintergrund der Dauerbeleuchtung von dem Gelände als „Autorennstrecke“. Das „Ideen- und Beschwerdemanagement“ wurde wiederum aktiv, forschte bei der zuständigen Stelle im eigenen Hause nach und förderte am 12.10.2022 folgende Antwort zutage: „Diese Laternen dürfen aus Verkehrssicherungspflicht nicht vom Stromnetz abgeklemmt werden. Weiterhin werden wir die Mitteilung der Polizei zur Kenntnis weitergeben.“

Diese vermeldet auf CH-Anfrage bezüglich Autorennen: „Bislang keine Erkenntnisse.“



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