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Aufhebung der Aufstallungspflicht


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Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com

CELLE. Der Landkreis Celle hat nach erneuter Risikobewertung der Geflügelpestsituation die Aufstallungsanordnung vom 16.12.2021 aufgehoben. Das teilt die Verwaltung heute mit. Somit darf ab dem 08.03.2022 sämtliches Geflügel wieder ins Freie. "Doch auch wenn das aktive Wildvogelmonitoring keine weiteren positiven Ergebnisse erbracht hat und derzeit weder ein Verdacht noch ein Ausbruch in einem geflügelhaltenden Betrieb im Landkreis Celle vorliegt, bittet das Veterinäramt alle Geflügelhalter, weiterhin die gesetzlich verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen hoch zu halten und ggf. noch zu optimieren (Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung).


Gemäß dem Friedrich-Löffler-Institut werde das Risiko eines Eintrages der Geflügelpest durch Wildvögel weiterhin als hoch bewertet, daher sei es für eine endgültige Entwarnung noch zu früh. Die Lage werde beobachtet und auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln werde fortgesetzt. Sollte es zu einem erneuten Ausbruch kommen, werde es ggf. nötig, gebietsweise erneute Aufstallungen zu veranlassen, so der Landkreis Celle. Im Nachbarlandkreis Heidekreis hatte man die Lage schon im Dezember etwas anders bewertet und auf eine Aufstallungspflicht für Halter mit weniger als 50 Tieren dauerhaft verzichtet (CELLEHEUTE berichtete).

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