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Wenig Aussicht auf Freilauf für Celler Geflügel – Heidekreis lockert


Geflügel Australorps
Foto: Susanne Zaulick/Archiv

CELLE. Schlechte Aussichten für Geflügel im Landkreis Celle: Die Chancen, dass die Aufstallungspflicht in nächster Zukunft aufgehoben wird, stehen schlecht. In Müden/Aller (Landkreis Gifhorn) wurde am Wochenende eine „hochpathogene Variante der Aviären Influenza“ (H5N1) in einer Geflügelhaltung nachgewiesen, berichtete das DGS Magazin für Geflügelwirtschaft gestern. Betroffen seien ca. 30.000 Legehennen. Im westlichen Nachbarlandkreis Heidekreis gibt es hingegen seit 22. Januar keine Aufstallungspflicht mehr und für Hobbyhaltungen mit unter 50 Tieren hat es diese auch vorher nicht gegeben.


Auf Nachfrage von CELLEHEUTE erläutert die Celler Kreisverwaltung – zuständig ist das Veterinäramt –, anhand welcher Kriterien der Landkreis über die Aufhebung der Aufstallungspflicht entscheidet:


„Jeder Landkreis entscheidet in eigener Zuständigkeit nach einer individuellen Risikobewertung, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest zu treffen sind. Auch wenn die Restriktionszonen nach dem Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Celle seit dem 15.01.2022 aufgehoben wurden, bewertet das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko eines Eintrages in Hausgeflügelbestände durch infizierte Wildvögel grundsätzlich als weiterhin hoch. Des Weiteren ist der Landkreis Celle aktuell durch einen Ausbruchsverdacht der AI i einem Nachbarlandkreis betroffen (Anm. der Redaktion: der sich inzwischen bestätigt hat), da die dort gebildeten Restriktionszonen über die Kreisgrenze reichen und zu weitreichenden Beschränkungen führen werden. Von einer Aufhebung der Aufstallungspflicht wird daher derzeit abgesehen. Nur wenn das Kreisveterinäramt sicher davon ausgehen kann, dass das Ansteckungsrisiko ohne Aufstallung einen vertretbaren Rahmen erreicht hat, wäre das möglich. Die Lage wird konstant daraufhin analysiert.“


Auf die Frage, wie sich die Aufstallungspflicht für private Hobbyhaltungen begründen lässt, vor dem Hintergrund, dass das Virus in Wildpopulationen sowieso schon vorhanden ist, heißt es von Seiten des Celler Landkreises:


„Insbesondere bei Hobbyhaltungen kann es aufgrund der individuellen Haltungsformen zu vermehrtem Kontakt zu infizierten Wildvögeln kommen, das spiegelt sich auch in diversen Ausbrüchen bei solchen Betrieben wider. Dies hatte nicht nur die Tötung der Tiere des betroffenen Betriebes zur Folge, sondern zieht auch weitreichende Konsequenzen für alle umliegenden Geflügelhalter nach sich. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Virus in Teilen der Wildvogelpopulation bereits endemisch ist, hat der Schutz aller Geflügelbestände vor einem Eintrag so lange oberste Priorität, bis das Virus durch zunehmenden UV-Lichtanteil und steigende Temperaturen in der Umgebung deaktiviert wird. Die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln und den Geflügelhaltungen durch Aufstallung wird daher als ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel zur Tierseuchenbekämpfung auch für Hobbybetriebe angesehen.“


Zumindest im Heidekreis sieht man das aber offenbar etwas differenzierter. Dort mussten von Mitte Dezember bis zum 22. Januar nur Betriebe mit Geflügel ab einer Bestandsgröße von mehr als 50 Stück ihre Tiere aufstallen. Man habe eine Anfrage an das Landwirtschaftsministerium gestellt, ob dies rechtlich zulässig sei und grünes Licht erhalten, erläutert der Leiter des Veterinäramtes beim Heidekreis, Dr. Thomas Krull. Schließlich gebe es auch eine tierschutzrechtliche Problematik bei Tieren, die Freilauf gewohnt seien. Die gefundene Lösung, mit der letztlich 97 Prozent der Tiere aufgestallt werden mussten, habe man als verhältnismäßig angesehen. Wer weniger als 50 Tiere hatte, durfte diese weiterhin aus dem Stall lassen.


Der aktuelle Fall im Landkreis Gifhorn werde an der Aufhebung der Aufstallungspflicht im Heidekreis nichts ändern. „Das ist ja doch ein bisschen weg von uns“, sagt Krull. Und ergänzt: „Irgendwo haben sie immer Geflügelpest.“


Aufstallungsgebote in Niedersachsen und Bremen vom 22.01.2022 (Stand: 22.01.2022; 00:00 Uhr). © TSN, LGLN
Aufstallungsgebote in Niedersachsen und Bremen vom 22.01.2022 (Stand: 22.01.2022; 00:00 Uhr). © TSN, LGLN

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