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AKH verschiebt erneut stationäre Aufnahmen für planbare Eingriffe



CELLE. Aufgrund einer Verdopplung der Anzahl isolationspflichtiger Corona-Patienten, zahlreicher vor allem älterer Menschen und wegen "personeller Herausforderungen" müsse das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Celle abermals den Mechanismus der vergangenen beiden Pandemiejahre wiederholen: "Um die hochwertige medizinische Versorgung von Notfällen und unaufschiebbaren Behandlungen sicherstellen zu können, werden alle stationären Aufnahmen für planbare Operationen, sonstige planbare Eingriffe und für Diagnostik verschoben – natürlich nur, wenn keine ärztlichen Gründe dagegensprechen", teilt das AKH heute mit. „Dieses Vorgehen ist Teil des umfassenden Corona- bzw. Ausfallkonzeptes des AKH, um genau auf solche Situationen angemessen reagieren zu können“, sagt AKH-Sprecher Tobias Mull. „Es werden alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten auf der Intensivstation, der Corona-Station, den Normalstationen und der Notaufnahme gebraucht, um relevante akute Erkrankungen und vor allem auch Notfälle mit dem vorhandenen Personal versorgen zu können.“

Die von Verschiebungen betroffenen Patienten sowie etwaige Angehörige würde um Verständnis gebeten. „Alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger handeln in dieser Situation mit dem nötigen Augenmaß und Fingerspitzengefühl – Patientinnen und Patienten, bei denen eine Behandlung keinen Aufschub duldet, werden selbstverständlich im AKH weiterhin bestens medizinisch versorgt“, erläutert Mull und unterstreicht: „Die Entscheidung ist immer eine rein ärztliche Entscheidung und erfolgt jeweils innerhalb der zuständigen Klinik in enger Absprache mit dem Ärztlichen Direktor Prof. Dieter Fröhlich.“

Die aktuelle Besucherregelung bleibe zunächst bestehen: Stationäre Patienten können zu den Besuchszeiten zwischen 14 bis 18 Uhr besucht werden. Besucher müssten weiterhin im Haus stets eine FFP2-Maske tragen und unabhängig des Impf- und Genesenen-Status einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen (zertifizierter PCR oder Antigen-Test, kein Selbsttest). Der Antigen-Schnelltest dürfe nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Außerdem gelte die 1-1-1-Regelung – eine Patientin bzw. ein Patient darf also pro Tag eine Besucherin bzw. einen Besucher eine Stunde lang empfangen. „Aber vielleicht muss man ja diese Stunde nicht voll ausschöpfen oder findet andere Kommunikationswege, um seinen Liebsten nah zu sein. Denn auch das würde für eine gewisse Entlastung in dieser herausforderungsvollen Situation sorgen“, appelliert der AKH-Sprecher abschließend.

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