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AfD zu „Abschaffung der Strabs - Lachendorf beschließt erneut ‚Nichtbefassung‘“

LACHENDORF. Die Lachendorfer AfD bittet um "Klarstellung zum Votum der AfD zum Antrag der UB-Fraktion auf stufenweise Abschwächung der Straßenausbaubeiträge mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung" und teilt dazu mit, unzensiert und unkommentiert:


Nach einem eigenen mit Nichtbefassung beschiedenen Antrag im März 2023 hat die AfD im Gemeinderat Lachendorf dem Antrag von Ratsherr Brüsewitz (CDU) auf Nichtbefassung mit dem Antrag der UB-Fraktion aus zwei wichtigen Gründen zugestimmt.


Erstens:

Die Fraktion der UB sieht eine komplette Abschaffung binnen zwei Legislaturperioden vor. Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse ist dieser Zeitrahmen nachAuffassung der AfD nicht sachgerecht. Mehr als die Hälfte der Kommunen in Niedersachsen hat die Straßenausbaubeiträge unabhängig von der Kassenlage und von einer Gegenfinanzierung bereits abgeschafft. Wenn die einzelnen Kommunen keiner einheitlichen Linie folgen können oder wollen, sehen wir die Landesregierung in der Pflicht. Warum schafft diese keinen Rechtsrahmen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?

Die AfD verweist hierzu auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, die mit folgendem Wortlaut in der kommendenPlenarwoche am 23. Juni ab 9:10 Uhr unter TOP 41 b) behandelt wird (Drucksache 19/1592):


„Innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland werden bereits in 10 der 16 Bundesländer keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. In den Bundesländern ohne Straßenausbaubeiträge statten die Landeshaushalte die Kommunen mit entsprechenden Finanzmitteln aus. Die Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens liegt in der Kompetenz auch des niedersächsischen Gesetzgebers. Von den rund 940 Gemeinden in Niedersachsen verzichtet über die Hälfte bereits auf die Beitragserhebung. So entsteht eine Ungleichheit der Lebensverhältnisse, die viele Bürger finanziell belastet. Gegen die Erhebung der Straßenausbaubeiträge haben sich in Niedersachsen rund 100 Bürgerinitiativen gebildet, die auch den Klageweg beschreiten. Stark verschuldete Kommunen, gerade in strukturschwachen Gebieten und dem ländlichen Raum, sehen dagegen kaum finanziellen Spielraum.


1. Wie kann die Landesregierung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Verweis auf Artikel 28 des Grundgesetzes und das kommunaleSelbstverwaltungsrecht ablehnen, wenn die Mehrheit der Bundesländer genau darin kein Hindernis sieht und die Straßenausbaubeiträge folglich abgeschafft hat?

2. Wie gedenkt die Landesregierung, den Straßenausbau in den Kommunen zu gewährleisten, wenn die Beitragsforderungen am Widerstand der Bürger scheitern oder es an den kommunalen Eigenmitteln mangelt?

3. Kann sich die Landesregierung vorstellen, den Gemeinden die Straßenausbaukosten zunächst teilweise und anschließend in Folgeschritten bis zur vollen Höhe über den kommunalen Finanzausgleich zu erstatten?“


Zweitens:

In Erwartung einer Stellungnahme zu diesen Fragen hat die Nichtbefassung in Lachendorf den Vorteil, dass ein erneuter Antrag auf Abschaffung derStraßenausbaubeiträge ohne Sperrfrist eingereicht werden kann. Das behält sich die AfD ausdrücklich vor.


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