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AfD-Celle legt Klagen gegen Stadtrats- und Kreistagswahl ein


Foto: Peter Müller/Archiv

CELLE. Der Celler AfD-Kreisverband hat eigenen Angaben zufolge inzwischen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen die im November getroffenen Entscheidungen des Kreistags und des Stadtrats bezüglich seiner Wahleinsprüche erhoben. Der AfD-Kreisvorsitzende Thomas Ehrhorn erklärt dazu: „In einer Demokratie ist das Wahlrecht eines der höchsten Rechtsgüter und die Bürger müssen Vertrauen in korrekte Abläufe haben können. Leider haben die diesjährigen Stadtrats- und Kreistagswahlen vor allem im Celler Stadtgebiet nachweislich an vielen Stellen nicht den Vorgaben einer ordnungsgemäßen Wahl genügt.


So mussten die Wahlleitungen schon einräumen, dass gleich mehrere schwere Böcke geschossen wurden. In Boye waren zunächst deutlich zu viele Stimmen erfasst, was zu einem Wechsel bei den Stadtratsmitgliedern führte. Außerdem mussten wohl aufgrund eines Schulungsfehlers viele von den Wahlvorständen systematisch zu Unrecht als ungültig gezählte Stimmen korrigiert und wegen der Ausgabe falscher Stimmzettel sogar in mehreren Wahllokalgebieten Wiederholungswahlen anberaumt werden. Schon bei der Korrektur all dieser Fehler hatte unser AfD-Kreisverband tatkräftig mitgewirkt. Deshalb ärgert es uns umso mehr, dass nicht auch den weiteren von uns aufgezeigten Unstimmigkeiten nachgegangen wurde.


Statt Klarheit zu schaffen, haben Stadtrat und Kreistag lediglich wenig überzeugende Spekulationen angestellt. Wieso in Wietzenbruch in einem Wahllokal 134 Stimmen - also 45 Wahlzettel - mehr bei der Stadtrats- als bei der Kreistagswahl abgegeben wurden, bleibt unerklärlich. Auch die weit unterdurchschnittlich niedrige Wahlbeteiligung bei der Urnenwahl in Boye von nur 44,6% konnte bisher nicht schlüssig erklärt werden. Gleiches gilt für die in einzelnen Wahllokalen immer noch auffällig hohen Anteile angeblich ungültiger Stimmen von bis zu 6%. Schließlich muss auch geklärt werden, was es damit auf sich hat, dass vor allem die AfD von dem systematischen Zählfehler betroffen war. Dass uns wegen dieser Unstimmigkeiten weder beim Landkreis noch der Stadt Einblick in die Wahlunterlagen gewährt wurde, lässt nichts Gutes erahnen. Wir hoffen, dass mit unseren Klagen nun die notwendige Klarheit geschaffen wird.“


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