CELLE. "Ab sofort dürfen BesucherInnen und Verfahrensbeteiligte das Amtsgericht Celle bis auf wenige Ausnahmen nur noch betreten, wenn sie entsprechend der sog. 3G-Regelung geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind", teilt das Amtsgericht Celle mit. Weiter heißt es: Dies ist vor Betreten des Gebäudes an der Pforte gegenüber den WachtmeisterInnen nachzuweisen. Es ist ausreichend Zeit einzuplanen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Pflicht FFP2-Masken zu tragen. Für einzelne Gerichtsverhandlungen können abweichende Regelungen gelten.
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