War das schon alles, Frau Ministerin?!: Landesschülerrat fordert Mitwirkungen
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CELLE/HANNOVER. Was als große Reform angekündigt wurde, bleibt aus Sicht der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler ein „Novellchen“. Die Schulverfassung selbst wird nicht berührt. Die strukturellen Machtverhältnisse in Gesamtkonferenz und Schulvorstand bleiben unangetastet. Wer eine demokratische Schule verspricht, darf nicht nur Randaspekte verändern – er muss die Entscheidungsstrukturen reformieren.
Der Landesschülerrat hatte sich in den vergangenen Wochen bewusst mit öffentlicher Kritik zurückgehalten. In zahlreichen Gesprächen mit dem Kultusministerium sowie Vertreterinnen und Vertretern der Politik wurden konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Ziel war es, tragfähige Lösungen im Dialog zu entwickeln. Viele dieser Vorschläge – insbesondere zur verbindlichen Beteiligung – wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Zentral bleibt aus Sicht der Schülerinnen und Schüler die Forderung, dass bei allen wesentlichen Entscheidungen, die Organisation der Schule, Leistungsbewertung, Schulentwicklung oder außerunterrichtliche Angebote betreffen, eine echte und frühzeitige Einbindung der Schülervertretung gesetzlich abgesichert wird. Eine bloße Anhörung am Ende eines Entscheidungsprozesses reicht nicht aus. Beteiligung muss stattfinden, bevor Entscheidungen faktisch getroffen sind.
„Schülervertretungen dürfen nicht erst informiert werden, wenn alles entschieden ist“, so Matteo Feind, Vorsitzender der Landesschülerrates. „Wer Beteiligung ernst meint, muss uns bei allen grundlegenden Fragen an den Tisch holen – nicht erst zur formalen Anhörung. Die Stimmenverhältnisse, die der SV aktuell eingeräumt werden, reichen für eine selbstwirksame Arbeit bei weitem nicht aus.
Der Landesschülerrat hatte vorgeschlagen, bei wichtigen Entscheidungen ein Einvernehmen mit der Schülervertretung herzustellen und im Konfliktfall auf Schlichtungsmechanismen zurückzugreifen. Damit sollte verhindert werden, dass Mitwirkung zur bloßen Formalie wird. Dieser Vorschlag findet sich im Entwurf nichtmal im Ansatz wieder.
Auch bei den Rahmenbedingungen für Engagement bleibt die Novelle unzureichend. Eine klare gesetzliche Regelung zur Freistellung für Schülervertretungsarbeit fehlt weiterhin. Noch immer hängt es vielerorts von der Auslegung einzelner Schulleitungen ab, ob Schülerinnen und Schüler für Veranstaltungen oder Gremiensitzungen freigestellt werden. Das erschwert demokratisches Engagement erheblich – insbesondere für Auszubildende.
Positiv bewertet der Landesschülerrat die verbindliche Einführung des Klassenrates für alle Jahrgänge. Dies stärkt demokratische Lernprozesse im Schulalltag. Doch Demokratie endet nicht im Klassenraum – sie muss sich auch in den zentralen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln. Die gesetzliche Verankerung der Geschäftsstelle des Landesschülerrates ist außerdem ein richtiger Schritt, stellt jedoch keine strukturelle Neuerung dar, da eine entsprechende Regelung für den Landeselternrat bereits seit Jahren besteht und damit lediglich Gleichbehandlung nachgeholt wird.
Marie Sievers, stellvertretende Vorsitzende des Landesschülerrates Niedersachsen, ergänzt: „Wenn Schule ein Ort demokratischer Bildung sein soll, dann müssen Schülerinnen und Schüler bei allen wesentlichen Entscheidungen verbindlich beteiligt werden. Echte Mitwirkung bedeutet Mitgestaltung – nicht nachträgliche Rückmeldung.“
Der Landesschülerrat Niedersachsen fordert daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren klare Nachbesserungen, um die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler strukturell zu stärken und verbindlich abzusichern.
Text: Landesschülerrat Niedersachsen













