Wahlwerbung zum 13.9.: Stadt Celle zieht Pläne für spätere Plakatierung zurück
- Stefan Kübler
- vor 19 Minuten
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CELLE. Plakatwerbung vor politischen Wahlen ist üblicherweise zwei Monate vor dem jeweiligen Wahltermin erlaubt. Geregelt ist das in einem Runderlass des Landes Niedersachsen. Zur Kommunalwahl am 13. September wollte die Stadt Celle diese Erlaubnis einschränken. „Bereits zur Bundestagswahl 2025 wurde dieser Zeitraum zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Ortsbildes verkürzt“, hieß es dazu von der Verwaltung. Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum sollte nach ihrer Vorstellung erst ab dem 1. August erlaubt sein. Einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung brachte sie kürzlich in den Rat der Stadt Celle ein. Zu Beginn der Sitzung wurde dieser Punkt aber wieder von der Tagesordnung genommen.
Wahlplakate später aufhängen? Celler Parteien uneins
Warum die Stadt Celle nun doch keine verkürzte Erlaubnis bei der Wahlwerbung anstrebt, erläuterte Sebastian Stottmeier, Stadtrat für Soziales und Bildung. Grundlage für den Vorschlag der Verwaltung sei eine Abfrage bei den Fraktionsvorsitzenden gewesen, die sich zu diesem Zeitpunkt einheitlich für eine Verkürzung ausgesprochen hätten. „Im weiteren Verlauf haben uns dann davon abweichend Widersprüche erreicht“, so Sebastian Stottmeier. „Intention der Verwaltung war es ja von vornherein, das nur einzubringen, wenn das Meinungsbild einheitlich ist.“ Da dies nun nicht mehr der Fall sei, sei der Punkt, wenn auch recht kurzfristig, wieder von der Tagesordnung genommen worden.
Verstöße gegen den Erlass können teuer werden
Bei der Wahlwerbung vor der Kommunalwahl am 13. September bleibt also alles beim Alten. Die ersten Plakate und Werbetafeln dürfen ab dem 13. Juli aufgehängt und aufgestellt werden. Auch Lautsprecherwerbung ist im Zuge des Erlasses erlaubt, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen sowie am Wahltag selbst. Verstöße gegen diese Regeln können Bußgelder nach sich ziehen. Parteien, die ihre Plakate nach der Wahl zu lange hängen lassen, können nach Medienberichten zu einer Zahlung von bis zu 10.000 Euro verdonnert werden.














