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"Vorgaben sollte auch Schmidt kennen" - Landkreis irritiert über Windkraft-Kritik


Foto: Peter Müller

CELLE. Die komplexe Materie sei detailliert auch der #SPD dargestellt worden. Darum "verwundert es doch etwas, dass weiterhin solche Schlussfolgerungen gezogen werden." Der Landkreis zeigt sich irritiert über die Kritik des SPD-Politikers Maximilian #Schmidt. In Sachen #Windenergie hinke Celle hinterher und belege landesweit die hinteren Plätze (CELLEHEUTE berichtete). Sind die Zusammenhänge zu komplex für den Kreistagsabgeordneten oder steht politisches Kalkül im Vordergrund?


"Für den Kreis Celle nur 1,3 % vorgegeben"

Der Landkreis nimmt zu seinen Ausführungen wie folgt Stellung: "Wie schon oft erklärt und natürlich auch an die Kreistagspolitik kommuniziert, geht es beim Thema #Windkraft vor allem zunächst um die Sicherheitsbelange der #Bundeswehr. In Flugkorridoren dürfen keine bzw. nur kleinere als dem heutigen Standard entsprechende #Windkraftanlagen errichtet werden: Das weiß die Kreispolitik seit Jahren und das sollte auch jede und jeder Abgeordnete wissen. Vor diesem Hintergrund wurde auch das #Flächenziel im Landkreis Celle durch die Landesregierung gerade mit 'nur' 1,3 % der Kreisfläche benannt, während in Nachbarlandkreisen Flächenziele um die 4,5 % derer Kreisflächen vorgegeben worden sind.


Zum Thema #Photovoltaikanlagen in #Naturschutzgebieten ist die Kreisverwaltung eher zurückhaltend, da es einen Eingriff in unberührte Landschaftsräume bedeuten würde, in denen der Schutz der Natur, der Pflanzen, der besonderen Arten und das Landschaftsbild im Vordergrund stehen. Zunächst sollten daher aus Sicht der Landkreisverwaltung bebaute und versiegelte Flächen wie z.B. Parkplätze für Photovoltaik genutzt werden, damit eben keine weiteren Eingriffe in die Natur erfolgen müssen. Auch darüber hinaus gibt es in der freien Landschaft genügend nicht unter Schutz stehende Flächen, die genutzt werden können. Die vom Land vorgegebene Fläche für Photovoltaikanlagen im Landkreis Celle reicht dafür problemlos aus. Da die komplexe Materie detailliert in der Stellungnahme der Kreisverwaltung zum SPD-Antrag dargestellt worden ist, verwundert es doch etwas, dass weiterhin solche Schlussfolgerungen aus den Vorgaben des Landes und des Bundes gezogen werden."


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