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Von "korrekt" bist "Scherbenhaufen" - Reaktionen zur Aufhebung der Wahl der 1. Stadträtin




CELLE. Reaktionen zu unserer Berichterstattung zur bevorstehenden Aufhebung der Wahl der Stadtkämmerin nach einer Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg - einem in Celle bisher einmaligen Vorgang.

Reihenfolge nach Posteingang, unzensiert und unkommentiert:


Stadt Celle:


„Da aufgrund des laufenden gerichtlichen Verfahrens neben den persönlichen Belangen unserer Mitarbeiterin auch schützenswerte Interessen des Klägers betroffen sind, werden weitere Entscheidungen in nicht öffentlicher Sitzung getroffen. Dies ist in Personalangelegenheiten - mit Ausnahme von Wahlen - auch üblich. Der Vorschlag auf Abbruch des Verfahrens soll allein verhindern, dass die Stelle über längere Zeit unbesetzt bleibt.“

Bernd Zobel, Bündnis 90 / Die Grünen:


"Der Oberbürgermeister steht vor dem Scherbenhaufen seines Auswahlverfahrens. Aus meiner langjährigen Ratstätigkeit kenne ich keinen vergleichbaren Vorgang. Die Fraktionen sollten wie früher stärker in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden. Die Wahl erfolgte in öffentlicher Sitzung. Daher sollte die Korrektur ebenfalls in öffentlicher Sitzung erfolgen."


Patrick Brammer, SPD:

"Die Aufhebung der Wahl ist der einzig sinnvolle Schritt, den es jetzt zu beschließen gilt. Auf eine Hängepartie hat keiner Lust. Hoffen wir, dass die Neuausschreibung ein korrektes und vor allem transparenteres Verfahren einleitet. Meine Fraktion wird dieses wachsam begleiten."


Nicole Mrotzek, designierte Stadtkämmerin:


"Die geplante Aufhebung der Wahl geschieht im Einvernehmen mit mir und im Interesse aller Beteiligten ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden."


Torsten Schoeps, WG / Die Partei: "Was in öffentlicher Sitzung beschlossen wurde, muss auch in öffentlicher Sitzung erforderlichenfalls rückgängig gemacht werden. Leider ist seit geraumer Zeit an der Rathausspitze ein Trend zu beobachten, der auf Nichtöffentlichkeit und Nichteinbeziehung der Ratsfraktionen hinausläuft, insbes. bei Personalentscheidungen. Vor wem oder was hat man da Angst? Auf Nachfrage heißt es dann stets nur lapidar: 'Das NKomVG sieht dies nicht vor'."

M.E. werden die gegebenen und auch durch Urteile belegten Ermessensspielräume nicht genutzt, s. Ratsöffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen Brandplatz-Piepenposten, Bäume Breite Str. oder dieRatsbeteiligung bei Personalauswahlverfahren. All dies muss ggü. der Verwaltungsspitze stets mühsam bzw. juristisch errungen werden. Traurige Entwicklung." Joachim Falkenhagen, FDP:

"Von 'aufgedeckten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten' ist uns bisher konkret nichts bekanntgeworden. Dieser Begriff ist schon in sich widersprüchlich. Wir werden aber den Gründen für die vorgesehene Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens auf den Grund gehen.


Während die Wahl nach dem Gesetz in öffentlicher Sitzung vorzunehmen war, ist das Ausschreibungsverfahrens mit Rücksicht auf die schützenswerten Interessen der beteiligten Personen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in vertraulicher Sitzung vorzunehmen. Bei dieser Beurteilung dürfen politische Interessen keinen Vorrang haben.“


Dr. Jörg Rodenwaldt, Zukunft Celle / Die Linke: "Aus unserer Sicht war der Einstellungsprozess intransparent und wurde letztlich durch den Oberbürgermeister zum Desaster. Wenn, wie es den Anschein hat, eine Vorfestlegung auf eine Kandidatin gegeben hat, hätte er mit einer Dreiviertelmehrheit auf die Ausschreibung verzichten können. Diesen Versuch hat er nicht unternommen, und so stehen jetzt auch jene in Mitverantwortung, die das vom Oberbürgermeister gewählte Verfahren nicht hinterfragt haben. Wir hoffen, dass der nun neu einsetzende Einstellungsprozess transparenter erfolgt und möglicherweise von einem externen neutralen Beratungsunternehmen begleitet wird. Es soll eine wirkliche faire, nachvollziehbare Bestenauslese erfolgen.“


Alexander Wille, CDU


"Durch die Konkurrentenklage des unterlegenen Bewerbers ist eine Situation bei einer Stellenausschreibung entstanden, die es so bisher nicht gegeben hat. Damit muss der Rat entsprechend umgehen, damit wir keinen Stillstand in der Stellenbesetzung durch eventuell jahrelange Klagen haben. Die ursprüngliche Stellenausschreibung ist in meinen Augen unverändert korrekt gelaufen. Bei der Entscheidung über Personalangelegenheiten muss immer der Schutz der betreffenden Personen im Vordergrund stehen. Dies ist ein übliches Verfahren. Hätte es bei der Wahl in öffentlicher Sitzung den Wunsch zu einer Debatte im Rat gegeben, wäre sofort die Nichtöffentlichkeit hergestellt worden. Insofern ist es völlig richtig, die Aufhebung der Ausschreibung in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen."


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