Starlink gibt Unterlassungserklärung ab: Verbraucherzentrale setzt sich durch

CELLE/HANNOVER. Der satellitengestützte Internetdienst Starlink Internet Services Limited hatte den Preis für seinen Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ während der Laufzeit erhöht. Gleichzeitig berichteten Kundinnen und Kunden, dass der Anbieter ihren Tarif ohne vertragliche Vereinbarung in einen deutlich teureren Tarif umgestellt hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Starlink daher abgemahnt – mit Erfolg. Der Internetdienst verpflichtet sich dazu, die beanstandeten Praktiken in Zukunft zu unterlassen.
Anlass der Abmahnung waren Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die über eine Erhöhung des monatlichen Tarifpreises informiert worden waren. Starlink hatte damals unter anderem eine Preisanpassung auf Grundlage einer aus Sicht der Verbraucherzentrale intransparenten Vertragsklausel vorgenommen. Zudem berichteten Betroffene, dass sie ohne ihre ausdrückliche Zustimmung vom Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ in den deutlich teureren Tarif „Privathaushalt Max“ umgestellt worden seien.
„Wir begrüßen, dass Starlink in den beanstandeten Punkten Einsicht gezeigt hat“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die vereinbarten Leistungen und Preise nicht nach Belieben geändert werden. Wer einen Vertrag abschließt, hat Anspruch auf klare und nachvollziehbare Regelungen.“
Für die von der Erhöhung betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet das, unrechtmäßig gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Aber Achtung: Gelten kurze Kündigungsfristen wie bei den Monatsverträgen, kann das Unternehmen eine Kündigung aussprechen und eine Weiterversorgung nur zum neuen Tarif verlangen.
Text: Ministerium














