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Silvesterfeuerwerk "nicht grundsätzlich verboten, aber..."


Foto: Jan-Patrick Biedermann

ESCHEDE/CELLE. Böllern verboten oder nicht? Hier die Fakten. Verboten war es schon immer, vorzeitig Feuerwerke zu zünden. So sucht die Polizei in einem aktuellen Fall nach Zeugen: Gestern gegen 20:20 Uhr zündeten Unbekannte in der Bahnhofsunterführung des Bahnhofs Eschede Pyrotechnik, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung in der Unterführung des Bahnhofs kam. Durch die Freiwillige Feuerwehr Eschede wurde die Unterführung gelüftet. Es sei niemand verletzt worden.

In diesem Jahr gilt ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Demnach dürfen lediglich Feuerwerkskörper aus den Vorjahren an Silvester aufgebraucht werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmal auf das ganzjährige Feuerwerksverbot in der Celler Innenstadt hin, also das Gebiet des Inneren Rings innerhalb der Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schloßplatz. Im übrigen Stadtgebiet gelte die gesetzliche Regelung, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Auch gilt an Silvester und Neujahr ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.

Darüber hinaus gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Zum Fall in Eschede ermittelt die Polizei Lachendorf wegen unzulässigen Umgangs mit Pyroteschnik nach dem Sprengstoffgesetz und bittet in diesem Zusammenhang auf Zeugenhinweise unter 05145-28421-0.



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